04.072 - Kamener Straße / Ecke Große Werlstraße -
Der Vorhabenträger plant im zentralen Versorgungsbereich des Ortsteils Wiescherhöfen die Errichtung eines Drogeriemarkts. Die derzeit in dem Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 04.069 als überbaubar ausgewiesene Fläche soll zur nordwestlichen Flurstücksgrenze verlagert werden. Dadurch können für das Vorhaben notwendige Stellplatzflächen mit reduzierter Erschließungsfläche im der Kamener Straße zugewandten Grundstücksbereich ermöglicht werden. Die nördlich gelegene Wohnbebauung wird dadurch besser vor Lärmimmissionen der Stellplatzanlage abgeschirmt.
Der im derzeit rechtskräftigen Bebauungsplan festgesetzte Fuß- und Radweg wird in die aktuelle Planung übernommen. Die auf dem Grundstück vorhandenen Gebäude werden im Zuge der Entwicklung zurückgebaut.
Ansprechperson
- Herr Wolfgang Menke, Telefon: 02381 / 17-4121, E-Mail: menkew@stadt.hamm.de
Verfahrensschritte
- 24.03.2015, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 29.04.2015 - 29.05.2015, Frühzeitige Beteiligung der Behörden (Scopingverfahren) gem. § 4 (1) BauGB
- 29.04.2015 - 29.05.2015, Interne Beteiligung der Fachbehörden
- 29.09.2015, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Bürgerversammlung) gem. § 3 (1) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
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Hat einen Bezug zu
- 04.069 - Auf Soosmanns Kamp (westlicher Teil)
Plandetails zum Download
- 04.072 Geltungsbereich
04.072 Geltungsbereich (PDF 1,03 MB)