FNP 2020 - 17. Änderung - Am Eversbach -
Der Planbereich der 17. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Hamm - Am Eversbach - umfasst ein im Stadtbezirk Bockum-Hövel südlich der Hammer Straße gelegenes, bisher überwiegend als Sportplatz genutztes und von Grünstrukturen umsäumtes Gelände, das von den gewerblich genutzten Flächen des Gewerbe- und Industriegebiets - Zeche Radbod - im Westen und Norden, vom Gewerbegebiet - Hüserstraße - im Osten und vom Naturschutzgebiet - Radbodsee - als Teil des Lippe-Kanal-Landschaftsraums im Süden umschlossen wird.
Das Plangebiet selbst stellt sich im Bereich des Sportplatzes derzeit als Rasenfläche (Sportrasen) mit Laufbahn und angrenzenden Zuschauerrängen dar. Nördlich des Sportplatzes befindet sich zudem ein Schützenplatz mit Vereinsheim. Die umgebenden Grünflächen kennzeichnen sich durch Gehölzbestände mit waldähnlichem Charakter. Westlich und südlich angrenzend an das Areal verläuft mit dem Eversbach ein offenes Gewässer.
Im Zuge der Neustrukturierung von Sportflächen im Stadtbezirk Bockum-Hövel soll der Rasensportplatz Zechenstadion aufgegeben werden. Somit stellt sich für das Gelände die Frage nach einer städtebaulich sinnvollen Folgenutzung.
In diesem Zusammenhang hat ein Investor Interesse an einer gewerblichen Verwendung des Sportplatzes bekundet. Dabei handelt es sich um den Betreiber eines Autohauses. Die Firma ist bereits auf umfangreichen Flächen entlang der Hammer Straße und im Gewerbegebiet - Zeche Radbod - gewerblich tätig.
Maßgebliche Zielsetzung des Flächennutzungsplan-Änderungsverfahrens ist daher die gewerbliche Nachnutzung des Sportplatzgeländes Zechenstadion. Der Flächennutzungsplan soll im Grundstücksbereich des Stadions demzufolge neben Waldflächen künftig auch gewerbliche Bauflächen darstellen.
Die Festsetzungen des parallel aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 06.087 - Am Eversbach - werden konkretisierend darauf abzielen, die neuen Nutzungen im Hinblick auf das künftig zulässige Maß gewerblicher Nutzung städtebaulich sinnvoll und spannungsfrei in die Strukturen umgebender Siedlungs- und Freiflächen einzufügen.
Ansprechperson
- Herr Martin Pieske, Telefon: 02381 / 17-4133, E-Mail: pieskem@stadt.hamm.de
- Herr Marc Conrad, Telefon: 02381 / 17-4132, E-Mail: conrad@stadt.hamm.de
Verfahrensschritte
- 10.02.2015, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 09.03.2015, Landesplanerische Abstimmung gem. § 34 LPlG
Bezüge zu anderen Planverfahren
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Ist eine Änderung von
- Flächennutzungsplan 2020
Plandetails zum Download
- Übersichtsplan mit Änderungsbereich
Übersichtsplan mit Änderungsbereich (PDF 953,07 KB) - Auszug aus dem wirksamen Flächennutzungsplan
Flächennutzungsplan mit Änderungsbereich (PDF 619,20 KB)