06.094 - Südlich Horster Straße -
Der Bebauungsplan Nr. 06.094 - Südlich Horster Straße - wird aufgestellt, um im Rahmen der Wohnbaulandinitiative östlich des Neubaugebietes Schulze Everding, südlich der Horster Straße, westlich der Sporthalle Stefanstraße und nördlich des bestehenden Sportplatzes die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein neues kleines Neubaugebiet zu schaffen. Durch dieses Baugebiet wird das Siedlungsgebiet Bockum-Hövel an seinem nördlichen Rand arrondiert. Der Planbereich ist bereits an drei Seiten von Bebauung umgeben. Es wird eine vorwiegend lockere Bebauung mit Einfamilien- und Doppelhäusern angestrebt.
Ansprechperson
- Herr Christian Gramm, Telefon: 02381 / 17-4135, E-Mail: grammc@stadt.hamm.de
- Herr Marc Conrad, Telefon: 02381 / 17-4132, E-Mail: conrad@stadt.hamm.de
Verfahrensschritte
- 19.11.2019 - 19.12.2019, Frühzeitige Beteiligung der Behörden (Scopingverfahren) gem. § 4 (1) BauGB
- 17.03.2020, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 06.08.2021 - 06.09.2021, Frühzeitige Beteiligung der Behörden (Scopingverfahren) gem. § 4 (1) BauGB
- 21.11.2023, Bürgerversammlung
- 13.05.2024 - 13.06.2024, Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB
- 01.10.2024, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung
- 04.11.2024 - 05.12.2024, Veröffentlichung gem. § 3 (2) BauGB
Plandetails zum Download
ÜbersichtsplanAusschnitt FNPLuftbildÖffentliche BekanntmachungPräsentation BürgerversammlungPlanzeichnungBegründungGutachten