05.082 - Nachnutzung Bergwerk Heinrich Robert III -
Die Umnutzung des circa 55 ha großen Areals des ehemaligen Zechenstandortes Heinrich Robert stellt eines der zentralen Stadtentwicklungsprojekte der Stadt Hamm in den kommenden Jahren dar. Beabsichtigt wird die Entwicklung des Gesamtareals mit unterschiedlichen räumlichen Nutzungsschwerpunkten aus den Bereichen Wohnen, Gewerbe und Einzelhandel sowie insbesondere auch Kultur und Kreativwirtschaft. Durch die Öffnung des Standortes und die neuen Wegeverbindungen sollen funktionelle Verknüpfungen des Standortes mit den umliegenden Stadtteilen sowie die Ausbildung einer neuen Adresse mit regionaler Strahlkraft im Hammer Stadtgebiet entstehen. Mit der Konversion des ehemaligen Bergwerkstandortes wird dem Ziel der Innenentwicklung entsprochen und ein Beitrag zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden geleistet.
Zur planungsrechtlichen Vorbereitung der Entwicklung des ehemaligen Bergwerksgeländes sind insgesamt vier Bebauungspläne aufgestellt worden. Im Rahmen des hier behandelten Bebauungsplans Nr. 05.082 soll die Konzeption für das sogenannte „CreativQuartier“ planungsrechtlich abgesichert werden. Konkret sind u.a. Bildungs- und Kultureinrichtungen, Gastronomie, kleinflächiger Einzelhandel, nicht störendes Gewerbe, Wohnen (z.B. TinyHouses, studentisches Wohnen) sowie entsprechende Stellplatzflächen im Plangebiet vorgesehen. Große Teile der vorhandenen Bebauung des ehemaligen Bergwerks sollen dabei erhalten, saniert und nachgenutzt werden. Ferner wird im südöstlichen Bereich entlang des Straßenverlaufs der angrenzenden Kamener Straße ein Landschaftsbauwerk bzw. Sicherungsbauwerk realisiert. Die Bebauungspläne sind am 26.09.2023 als Satzung beschlossen worden, vor Erlangung der Rechtskraft müssen allerdings noch städtebauliche Verträge zwischen der Stadt Hamm und den Vorhabenträgern abgeschlossen werden.
Ansprechperson
- Frau Gudrun Sudhaus, Telefon: 02381 / 17-4122, E-Mail: sudhaus@stadt.hamm.de
- Herr Wolfgang Menke, Telefon: 02381 / 17-4121, E-Mail: menkew@stadt.hamm.de
Verfahrensschritte
- 23.03.2021, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 11.06.2021 - 24.06.2021, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Besprechungsmöglichkeit) gem. § 3 (1) BauGB
- 11.06.2021 - 12.07.2021, Frühzeitige Beteiligung der Behörden (Scopingverfahren) gem. § 4 (1) BauGB
- 21.03.2022 - 22.04.2022, Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB und der Behörden gem. § 4 (2) BauGB
- 21.03.2022 - 22.04.2022, Interne Beteiligung der Fachbehörden
- 13.12.2022, Erneuter Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 13.12.2022, Offenlegungsbeschluss
- 23.01.2023 - 23.02.2023, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
- 26.09.2023, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
Parallelverfahren
Plandetails zum Download
- Übersichtsplan mit Geltungsbereich (DINA4)
Übersichtsplan mit Geltungsbereich (DINA4) (PDF 565,12 KB) - Geltungsbereiche aller Bebauungspläne zum CreativRevier
Geltungsbereiche aller Bebauungspläne zum CreativRevier (PDF 519,58 KB)
- Planzeichnung Blatt 1 (Stand Satzungsbeschluss)
Planzeichnung Blatt 1 (Stand Satzungsbeschluss) (PDF 3,66 MB) - Planzeichnung Blatt 2 (Stand Satzungsbeschluss)
Planzeichnung Blatt 2 (Stand Satzungsbeschluss) (PDF 3,16 MB) - Städtebaulicher Entwurf (Stand Satzungsbeschluss)
Städtebaulicher Entwurf (Stand Satzungsbeschluss) (PDF 1,94 MB)
- Begründung (Stand Satzungsbeschluss)
Begründung (Stand Satzungsbeschluss) (PDF 5,07 MB) - Umweltbericht (Stand Satzungsbeschluss)
Umweltbericht (Stand Satzungsbeschluss) (PDF 4,46 MB)
- Zusammenfassende Erklärung
Zusammenfassende Erklärung (PDF 423,18 KB)