Aktuelle Bauleitplanung in Stadt Hamm

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01.105 - Nachnutzung Thyssen – südlicher Teil

-- Parallelverfahren mit der 153. Änderung FNP --

Vor dem Hintergrund des absehbaren Strukturwandels auf dem Betriebsgelände der Fa. Thyssen hat der Rat der Stadt Hamm am 12.04.2000 den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 01.105 – Nachnutzung Thyssen – mit dem Ziel gefasst, für eine ca. 18 ha große betriebliche Grundstücksfläche rechtzeitig die Entwicklung neuer Standortperspektiven, die sich im Rahmen des Umstrukturierungsprozesses ergeben, von Beginn an steuern und bauleitplanerisch absichern zu können.
Die aktuellen Entwicklungstendenzen konzentrieren sich derzeit auf die Südfläche des Betriebsgrundstückes. Die bereits erfolgte bauliche und erschließungstechnische Entwicklung mit den Verwaltungsgebäuden der DB AG und der Commerzbank sowie der August-Thyssen-Straße machen dies deutlich.
Damit der einsetzende Strukturierungsprozess in einer zeitlichen Parallele planungsrechtlich entsprechend begleitet werden kann, soll der Geltungsbereich des ursprünglichen Bebauungsplanes Nr. 01.105 – Nachnutzung Thyssen – in die zwei räumlichen Abschnitte Nord und Süd geteilt werden.
Für diese Entwicklungsflächen wurde nun der Bebauungsplan Nr. 01.105 – Nachnutzung Thyssen – südlicher Teil – aufgestellt.

Ansprechperson

  • Herr Marc Conrad, Telefon: 02381 / 17-4132, E-Mail:
  • Herr Olaf Dersen, Telefon: 02381 / 17-4130, E-Mail:

Verfahrensschritte

  • 20.07.2004, Verfahrensbeginn
  • 31.07.2004, Bekanntmachung

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