Aktuelle Bauleitplanung in Stadt Hamm

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04.079 - Südlich Dünnebank -

Das in Hamm-Pelkum im Ortsteil Wiescherhöfen gelegene ca. 7.520 m² große Gelände südlich der Straße Dünnebank, die die Wielandstraße und Robertstraße miteinander verbindet, wird derzeit mit Gestattung als Grabeland genutzt und ist weitestgehend unbebaut. Die Deutsche Reihenhaus AG plant an dieser Stelle ein neues Wohngebiet zu entwickeln. Die Planung sieht eine Wohnanlage mit circa 30 Reihenhäusern vor, mit dem Ziel, einer breiten Bevölkerungsschicht und dabei insbesondere jungen Familien, die Wohneigentumsbildung zu ermöglichen. Das Plangebiet ist aus städtebaulichen Gesichtspunkten für eine Arrondierung des Siedlungsbereiches im Bereich der Straße Dünnebank geeignet. Eine Nachverdichtung entspricht dem Ziel des sparsamen und schonenden Umgangs mit Grund und Boden gemäß § 1a (2) BauGB.

Das Grundstück liegt innerhalb des Baugebietsplans Pelkum mit den Festsetzungen „WR II o“. Ausgewiesen ist demnach ein Reines Wohngebiet, in dem in offener Bauweise bis zu zwei-geschossige Gebäude errichtet werden dürfen. Für die planungsrechtliche Vorbereitung der Errichtung eines Wohnparks soll der Bebauungsplan Nr. 04.079 - Südlich Dünnebank - auf der Grundlage des § 13a BauGB (Bebauungspläne für die Innenentwicklung) aufgestellt werden. Die Anwendungsvoraussetzungen für das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a BauGB sind gemäß § 13a (1) Nr. 1 BauGB gegeben. Der Bebauungsplan Nr. 04.079 soll zudem in hohem Grad auf das konkret geplante Investorenvorhaben (Errichtung eines Wohnparks) abgestimmt werden. Es wird daher von der gemäß § 12 BauGB gegebenen Möglichkeit der Entwicklung eines „vorhabenbezogenen“ Bebauungsplans Gebrauch gemacht.



Ansprechperson

  • Frau Gudrun Sudhaus, Telefon: 02381 / 17-4122, E-Mail:
  • Herr Wolfgang Menke, Telefon: 02381 / 17-4121, E-Mail:

Verfahrensschritte

  • 01.10.2024, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 16.10.2024 - 25.11.2024, Frühzeitige Beteiligung der Behörden (Scopingverfahren) gem. § 4 (1) BauGB

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