Aktuelle Bauleitplanung in Stadt Hamm

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04.012 - Schieferstraße - 2. Änderung

Das Gewerbegebiet Schieferstraße im Stadtbezirk Pelkum ist bereits vollständig entwickelt. Mit seiner Lage östlich angrenzend an den Ortsteil Daberg und westlich des Rangierbahnhofs befindet es sich im Einzugsbereich der vorgesehenen Nachnutzung des Rangierbahnhofs als Areal für nachhaltige Güterlogistik mit Errichtung des ‚MultiHub Westfalen‘. Mit dieser Nachnutzung sollen auch positive Impulse u.a. für das angrenzende Gewerbegebiet Schieferstraße verbunden werden. Das Gewerbegebiet wird in diesem Zug einen erheblichen Bedeutungszuwachs erlangen, die damit einhergehenden Potentiale des Standortes müssen untersucht und planerisch berücksichtigt werden. Es soll daher geprüft werden, mit welchen planungsrechtlichen Vorgaben eine Aufwertung und qualitative Verbesserung der gewerblichen und städtebaulichen Struktur erreicht werden kann. Hierzu sollen insbesondere die Art der zulässigen Gewerbebetriebe neu strukturiert sowie die planungsrechtlichen Vorgaben auch in Bezug auf gestalterische Aspekte städtebaulich sinnvoll gesteuert werden. Die Durchführung des Verfahrens zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 04.012 - Schieferstraße - mit einem Geltungsbereich von etwa 13 ha soll insgesamt darauf abzielen, eine qualitative Aufwertung des Gewerbegebietes unter Berücksichtigung der aktuellen, zum überwiegenden Teil bereits zuvor vom Rat der Stadt Hamm beschlossenen Planungsgrundlagen, -konzepte und -zielvorstellungen zu erreichen.

Ansprechperson

  • Frau Gudrun Sudhaus, Telefon: 02381 / 17-4122, E-Mail:
  • Herr Wolfgang Menke, Telefon: 02381 / 17-4121, E-Mail:

Verfahrensschritte

  • 01.10.2024, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 30.10.2024 - 02.12.2024, Frühzeitige Beteiligung der Behörden (Scopingverfahren) gem. § 4 (1) BauGB

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