07.066 - Langenhövel - 3. Änderung
Durch die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07.066 - Langenhövel - sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines Gemeindezentrums auf der Nordseite der Stephanuskirche geschaffen werden. Hierfür ist ein Grundstück, das im rechtskräftigen Bebauungsplan als allgemeines Wohngebiet festgesetzt wurde, künftig als Fläche für den Gemeinbedarf festzusetzen.
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Stadtplanungsamt bzw. dem Bautechnischen Bürgeramt auf.
Ansprechperson
- Frau Andrea Witt, Telefon: 02381 / 17-4337, E-Mail: witt@stadt.hamm.de
- Frau Marion Hübner, Telefon: 02381 / 17-4336, E-Mail: huebnerm@stadt.hamm.de
Verfahrensschritte
- 13.07.2010, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 18.08.2010 - 03.09.2010, Frühzeitige Beteiligung der Behörden (Scopingverfahren) gem. § 4 (1) BauGB
- 11.09.2010, Bekanntmachung des Beschlusses
- 27.09.2010, Bürgerversammlung
- 14.12.2010, Offenlegungsbeschluss
- 10.01.2011 - 10.02.2011, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB
- 12.04.2011, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 13.05.2011, Rechtskraft der Satzung
Plandetails zum Download
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