02.103 - Am Königskamp - 1. (vereinfachte) Änderung
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Stadtplanungsamt bzw. dem Bautechnischen Bürgeramt auf.
Aufgrund von punktuellen Verlagerungen einer Baugrenze, einer Nutzungsgrenze und eines Geh-, Fahr- und Leitungsrechtes wurde die 1. Änderung des Bebauungsplanes notwendig. Diese ist im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt worden.
Ansprechperson
- Frau Andrea Witt, Telefon: 02381 / 17-4337, E-Mail: witt@stadt.hamm.de
- Frau Marion Hübner, Telefon: 02381 / 17-4336, E-Mail: huebnerm@stadt.hamm.de
Verfahrensschritte
- 12.05.2010 - 28.05.2010, Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und Behörden gem. § 13 (2) BauGB
- 13.07.2010, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 21.07.2010, Bekanntmachung
- 21.07.2010, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
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Hat einen Bezug zu
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