06.047 - südl. Warendorfer Straße - 3. (vereinfachte) Änderung
Die Stadt Hamm beabsichtigt mit der 3. (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplans Nr. 06.047 – südlich Warendorfer Straße – den rund 194.967m2 großen gewerblich genutzten Quartiersbereich östlich der Römerstraße, südlich der Warendorfer Straße, westlich der Geinegge und nördlich der ehemaligen Trasse der Radboder Zechenbahn durch die Steuerung der Ansiedlung von Vergnügungsstätten und Betrieben mit sexuellem Charakter, vor negativen städtebaulichen Auswirkungen zu schützen. Das für die Stadt Hamm entwickelte Steuerungskonzept geht von einem gewissen Ansiedlungsdruck von Vergnügungsstätten für diesen außerhalb des Versorgungsschwerpunktes von Bockum-Hövel liegenden Gewerbebereiches aus.
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Stadtplanungsamt bzw. dem Bautechnischen Bürgeramt auf.
Ansprechperson
- Frau Andrea Witt, Telefon: 02381 / 17-4337, E-Mail: witt@stadt.hamm.de
- Frau Marion Hübner, Telefon: 02381 / 17-4336, E-Mail: huebnerm@stadt.hamm.de
Verfahrensschritte
- 13.07.2010, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 29.07.2010, Bekanntmachung des Beschlusses
- 14.01.2020 - 14.02.2020, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB i.V.m. § 13 BauGB
- 19.03.2020 - 03.04.2020, Erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a (3) BauGB
- 31.05.2021 - 02.07.2021, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB i.V.m. § 13 BauGB
- 14.09.2021, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 05.11.2021, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
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Hat einen Bezug zu
- 06.047 - südl. Warendorfer Straße - 4. (vereinfachte) Änderung Ist eine Ergänzung von
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