01.135 - Vergnügungsstättensteuerung Wilhelmstraße West
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Stadtplanungsamt bzw. dem Bautechnischen Bürgeramt auf.
Traditionell ist die Wilhelmstraße als wichtige Hauptzufahrt zur Hammer Innenstadt gesäumt von Einzelhandels- und Dienstleistungsangeboten in unterschiedlicher Dichte. Die an Teilabschnitten von Trading-Down und Leerständen betroffene Wilhelmstraße soll nach den Empfehlungen des Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzeptes trotz der gegenwärtigen Angebotsschwächen und der räumlichen Nähe zum Fachmarktstandort im Kreuzungsbereich Wilhelmstraße/Kamener Straße für den „Hammer Westen“ weiterhin Nahversorgungsaufgaben übernehmen.
Daher gilt es, den Geschäftsbereich entlang der Wilhelmstraße aufzuwerten und insbesondere die dort vorhandenen nahversorgungsrelevanten Strukturen zu stärken und abzusichern.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 01.135 soll die für das Plangebiet definierte städtebauliche Zielsetzung, ein weiteres Abrutschen der Versorgungsachse Wilhelmstraße zu unterbinden und einen langfristigen Stabilisierungs- und Entwicklungsprozess in Gang zu setzen, unterstützt werden. Insbesondere die Agglomeration von Vergnügungsstätten (z.B. Spielhallen und/oder Wettbüros), die in Teilabschnitten der Wilhelmstraße bereits anzutreffen ist, können ein städtebauliches Abrutschen verstärken und/oder hervorrufen und die Funktion des Nahversorgungsbereiches gefährden.
In der vom Rat beschlossenen Untersuchung zum „Steuerungskonzept für Vergnügungsstätten“ aus 2010 werden hierzu entsprechende Handlungsleitlinien vorgeschlagen, die als Reaktion auf die wachsende Anzahl an Anfragen und Anträgen von Vergnügungsstätten und Wettbüros städtebaulich begründete Spielregeln zur Steuerung derartiger Ansiedlungen im Stadtgebiet definieren.
Die mit dem o. a. Steuerungskonzept verbundene Zielrichtung, die Versorgungsbereiche entlang der Wilhelmstraße zu stärken, ist Ziel dieses Bebauungsplanes.
Ansprechperson
- Frau Andrea Witt, Telefon: 02381 / 17-4337, E-Mail: witt@stadt.hamm.de
- Frau Marion Hübner, Telefon: 02381 / 17-4336, E-Mail: huebnerm@stadt.hamm.de
Verfahrensschritte
- 14.09.2010, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 24.09.2010, Bekanntmachung des Beschlusses
- 27.02.2012 - 26.03.2012, Frühzeitige Beteiligung der Behörden (Scopingverfahren) gem. § 4 (1) BauGB
- 18.05.2012 - 18.06.2012, Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB
- 21.05.2012 - 21.06.2012, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
- 10.12.2012, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 18.02.2013, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Plandetails zum Download
- Luftbild
Luftbild (PDF 543,66 KB) - Übersichtsplan mit Geltungsbereich
Übersichtsplan groß (PDF 75,02 KB) - Bebauungsplan
Bebauungsplan (PDF 1,97 MB)
- Entwurf des Begründungstextes
Begründung (PDF 531,07 KB)