05.016 - Funkelandstraße - 3. (vereinfachte) Änderung
Grundlage der vorgesehenen Änderung ist die realisierte Trassenführung des Kötterweges, der in seiner Trassenführung nicht entsprechend der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 05.016 ausgebaut worden ist. Dies hat zur Folge, dass die Stellung der Gebäude (überbaubare Flächen) nicht mehr den Festsetzungen entspricht. Weiterhin sind die Gebäude abweichend von den Vorschriften des Bebauungsplanes mit einem Satteldach errichtet worden.
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Stadtplanungsamt bzw. dem Bautechnischen Bürgeramt auf.
Ansprechperson
- Frau Andrea Witt, Telefon: 02381 / 17-4337, E-Mail: witt@stadt.hamm.de
- Frau Marion Hübner, Telefon: 02381 / 17-4336, E-Mail: huebnerm@stadt.hamm.de
Verfahrensschritte
- 02.11.2010 - 03.12.2010, Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und Behörden gem. § 13 (2) BauGB
- 08.02.2011 - 21.02.2011, Erneute Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und Behörden gem. § 13 (2) Nr. 2, 3
- 19.07.2011, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 14.09.2011, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
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Ist eine Änderung von
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