Aktuelle Bauleitplanung in Stadt Hamm

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06.010 - Sorauer Straße - 5. Änderung

Das Plangebiet des im Stadtbezirk Bockum-Hövel gelegenen, seit 1973 rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 06.010 - Sorauer Straße - umfasst ein nördlich des Bockumer Weges gelegenes Areal zwischen Thorner Straße, Sorauer Straße, Memeler Straße und Culmer Weg sowie dem nördlich der Johannes-Schule, der Maria-Königin-Kirche und des Galilei-Gymnasiums verlaufenden Grünzug (Herbert-Sandhoff-Weg).

Der Geltungsbereich der 5. Änderung des Bebauungsplans beeinhaltet eine ca. 3.300 m² große Teilfläche des Gesamtbebauungsplans im nördlichen Randbereich des Plangebietes. Es handelt sich dabei um einen Teil der direkt nördlich an die Sorauer Straße angrenzenden kirchlichen Liegenschaft der Maria-Königin-Kirche.

Hintergrund für die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 06.010 - Sorauer Straße - ist das Vorhaben eines Investors, der die Errichtung eines Gebäudes für Seniorenwohnungen (betreutes Wohnen) plant. Im Rahmen der investorenseitigen Planungsüberlegungen wurde die Einbeziehung des ehemaligen Pfarrzentrums der katholischen Clemens-August-Graf-von-Galen-Gemeinde in das bauliche Gesamtkonzept der Seniorenwohneinrichtung geprüft. Ein Erhalt des Altgebäudes erwies sich jedoch nicht als sinnvoll. Es soll daher abgebrochen werden. Das bereits vom Investor erworbene Teilgrundstück nordwestlich der Kirche Maria-Königin ist sodann für die Neuerrichtung der o.g. seniorengerechten Wohnanlage vorgesehen. Das Bauvorhaben ist in dreigeschossiger Bauweise zuzüglich eines Staffelgeschosses mit flachgeneigtem Zeltdach geplant. Im Hinblick auf die vorgesehene Nutzung ist das Projekt mit dem städtebaulichen Umfeld kompatibel, jedoch weicht es z.B. hinsichtlich der Art und des vorgesehenen Maßes der baulichen Nutzung von den bislang noch gültigen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 06.010 ab. Dies machte eine teilweise Neuformulierung des verbindlichen Planungsrechts durch Änderung des Bebauungsplans erforderlich.

Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Stadtplanungsamt bzw. dem Bautechnischen Bürgeramt auf.



Ansprechperson

  • Frau Andrea Witt, Telefon: 02381 / 17-4337, E-Mail:
  • Frau Marion Hübner, Telefon: 02381 / 17-4336, E-Mail:

Verfahrensschritte

  • 13.12.2011, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 06.06.2014, Bekanntmachung des Beschlusses
  • 11.06.2014 - 14.07.2014, Interne Beteiligung der Fachbehörden
  • 13.06.2014 - 14.07.2014, Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB
  • 25.06.2014, Landesplanerische Abstimmung gem. § 34 LPlG
  • 10.02.2015, Offenlegungsbeschluss
  • 21.02.2015, Bekanntmachung des Beschlusses
  • 02.03.2015 - 02.04.2015, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 23.06.2015, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 24.07.2015, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

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