07.012 - Münsterstraße - 8. (vereinfachte) Änderung
Die 8. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07.012 dient der städtebaulichen Neugliederung im Bereich der Seeburger Straße. Im Norden des Quartiers Seeburger Straße soll künftig eine maximal dreigeschossige Bauweise ermöglicht werden. Dies dient einem sinnvollen Übergang zwischen der südlich angrenzenden zweigeschossigen Bebauung und der nördlich angrenzenden drei- bis viergeschossigen Bebauung auf der Südseite der Heessener Straße.
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Stadtplanungsamt bzw. dem Bautechnischen Bürgeramt auf.
Ansprechperson
- Frau Andrea Witt, Telefon: 02381 / 17-4337, E-Mail: witt@stadt.hamm.de
Verfahrensschritte
- 03.04.2017 - 03.05.2017, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB i.V.m. § 13 BauGB
- 03.04.2017 - 03.05.2017, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB i.V.m. § 13 BauGB
- 11.07.2017, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 02.08.2017, Rechtskraft der Satzung
Bezüge zu anderen Planverfahren
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Ist eine Änderung von
- 07.012 - Münsterstraße
Plandetails zum Download
ÜbersichtsplanPlandarstellung
- rechtskräftiger Bebauungsplan
Bebauungsplan (PDF 483,36 KB)