Aktuelle Bauleitplanung in Stadt Hamm

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FNP 2020 - 31. Änderung - An der Ostdorfstraße

Die 31. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst einen Planbereich von 0,9 ha und soll die planungsrechtliche Voraussetzung für einen Teilbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 03.098 - An der Ostdorfstraße - schaffen, der bisher als Sondergebietsfläche mit der Zweckbestimmung "Gartenmarkt" dargestellt wurde.

Der gesamte Planbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 03.098 - An der Ostdorfstraße - liegt in exponierter Lage nordwestlich der Kreuzung Werler Straße / Ostdorfstraße. Das Gebäude des ehemaligen Gartencenters steht schon etliche Jahre leer, vorangegangene Planungsansätze für eine Nachnutzung des Gebäudes oder des Areals konnten bisher nicht zum Abschluss gebracht werden. Vor dem Hintergrund eines aktuellen Entwicklungsinteresses wurden die Verfahren zur planungsrechtlichen Bearbeitung erneut eingeleitet.

Das geplante Vorhaben steht im Einklang mit allgemeinen städtebaulichen Grundsätzen und ist grundsätzlich geeignet, die städtebaulichen Potentiale dieser Lage zu nutzen. Durch die exponierte Lage des Grundstücks und mit Blick auf eine Ortseingangssituation sollte dabei u.a. auf eine hochwertige Architektur geachtet werden.



Ansprechperson

  • Frau Andrea Witt, Telefon: 02381 / 17-4337, E-Mail:

Verfahrensschritte

  • 10.07.2018, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 30.07.2018 - 30.08.2018, Frühzeitige Beteiligung der Behörden (Scopingverfahren) gem. § 4 (1) BauGB
  • 29.03.2022, Erneuter Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 01.06.2022, Bekanntmachung des Beschlusses
  • 09.06.2022 - 24.06.2022, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Besprechungsmöglichkeit) gem. § 3 (1) BauGB
  • 07.12.2022 - 11.01.2023, Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB
  • 28.03.2023, Offenlegungsbeschluss
  • 09.05.2023, Bekanntmachung des Beschlusses
  • 16.05.2023 - 21.06.2023, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 12.12.2023, Feststellungsbeschluss
  • 12.03.2024, Genehmigung
  • 28.03.2024, Bekanntmachung der Genehmigung

Parallelverfahren

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