Aktuelle Bauleitplanung in Stadt Hamm

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02.122 - Schützenstraße -

Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Stadtplanungsamt bzw. dem Bautechnischen Bürgeramt auf.

Die downloadfähigen Dateien sind im pdf-Format dargestellt. Um Dokumente im pdf-Format ansehen zu können, benötigen Sie das kostenlose Programm AdobeReader. Ein Ausdrucken der Dokumente ist nicht möglich. Sollten Sie einen Plan in Papierform benötigen, wenden Sie sich bitte an das Stadtplanungsamt bzw. das Bautechnische Bürgeramt.

Für den ca. 8.752 m² großen westlichen Teilbereich der ehemaligen Kasernenfläche "Newcastle Barracks" im Stadtbezirk Uentrop, Ortsteil Hamm-Osten wurden mit der Aufstellung des Bebauungsplanes 02.122 - Schützenstraße - die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine wohnbauliche Nachnutzung geschaffen. Entstehen sollen hier drei Mehrfamilienhäuser in zweigeschossiger Bauweise zuzüglich Staffelgeschoss, in denen rund 50 öffentlich geförderte Wohneinheiten für unterschiedliche Haushaltsgrößen erstellt werden.

Mit der Wiedernutzbarmachung der heute zu großen Teilen brach liegenden Fläche wird den Zielen der Innenentwicklung und der klimagerechten Stadtentwicklung entsprochen sowie ein Beitrag zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden geleistet. Zudem kann auf die Nachfrage nach gefördertem Wohnraum in diesem Stadtbezirk reagiert werden.

Das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 02.122 – Schützenstraße – wurde auf der Grundlage des § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) im beschleunigten Verfahren durchgeführt.

Aus Gründen der Rechtssicherheit wird ein ergänzendes Verfahren gem. § 214 (4) BauGB durchgeführt. In diesem Rahmen wird der Bebauungsplan erneut öffentlich ausgelegt. Dabei beinhaltet der Bebauungsplanentwurf - Blatt 2 die Änderungen bzw. Ergänzungen und wird nach Abschluss des ergänzenden Verfahrens Rechtsgrundlage zur Beurteilung der Zulässigkeit von Bauvorhaben sein. 



Ansprechperson

  • Frau Andrea Witt, Telefon: 02381 / 17-4337, E-Mail:
  • Frau Marion Hübner, Telefon: 02381 / 17-4336, E-Mail:

Verfahrensschritte

  • 09.07.2019, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 26.08.2019 - 24.09.2019, Frühzeitige Beteiligung der Behörden (Scopingverfahren) gem. § 4 (1) BauGB
  • 28.09.2019, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
  • 08.10.2019, Bürgerversammlung
  • 23.06.2020, Offenlegungsbeschluss
  • 06.07.2020 - 14.08.2020, Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB
  • 13.07.2020 - 21.08.2020, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB i.V.m. § 13 BauGB
  • 15.12.2020, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 25.01.2021, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
  • 17.08.2021 - 27.04.2022, Ergänzende Änderung gem. § 214 (4) BauGB mit rückwirkender Inkraftsetzung
  • 20.09.2021 - 20.10.2021, Erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a (3) BauGB
  • 29.03.2022, Erneuter Satzungsbeschluss mit rückwirkender Inkraftsetzung
  • 27.04.2022, Bekanntmachung des Beschlusses

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