06.096 - Sophie-Scholl-Gesamtschule -
Maßgebliche Zielsetzung des Bebauungsplans Nr. 06.096 - Sophie-Scholl-Gesamtschule - ist die Sicherung des Bestandes und der Entwicklungsmöglichkeiten des Schulstandortes der Sophie-Scholl-Gesamtschule und der Gebrüder-Grimm-Schule in Hamm-Bockum-Hövel. Anlass für das Verfahren stellt im Detail die Erweiterung des Standortes um eine weitere Dreifachsporthalle dar, für welche planungsrechtliche Voraussetzungen zu schaffen sind. Im Wesentlichen wird durch das Bebauungsplanverfahren eine Anpassung des Planungsrechtes an die reellen und zukünftigen Nutzungen verfolgt.
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Stadtplanungsamt bzw. dem Bautechnischen Bürgeramt auf.
Ansprechperson
- Frau Andrea Witt, Telefon: 02381 / 17-4337, E-Mail: witt@stadt.hamm.de
Verfahrensschritte
- 14.09.2021, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 10.11.2021 - 10.12.2021, Frühzeitige Beteiligung der Behörden (Scopingverfahren) gem. § 4 (1) BauGB
- 13.12.2022 - 20.01.2023, Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB
- 22.12.2022, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
- 05.01.2023 - 20.01.2023, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Besprechungsmöglichkeit) gem. § 3 (1) BauGB
- 28.03.2023, Offenlegungsbeschluss
- 15.05.2023 - 19.06.2023, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
- 26.09.2023, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 20.11.2023, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
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Ist eine Teilaufhebung von
- 06.028 - Sieboldstraße