Aktuelle Bauleitplanung in Stadt Hamm

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05.024 - Herringer Heide - 5. (vereinfachte) Änderung

Der Originalbebauungsplan Nr. 05.024 - Herringer Heide - ist seit dem 27.05.1971 rechtskräftig. Regelungsinhalt ist die wohnbauliche Entwicklung des Ortsteiles.
Mit dieser 5. (vereinfachten) Änderung wurde die Plangrundlage für den Änderungsbereich an aktuelle, sich im Laufe der letzten 50 Jahre gewandelte Planungserfordernisse angepasst. Die generelle Absicht der Planung - nämlich die Schaffung von neuen Wohnbauflächen - ist mit der Bebauungsplanänderung erhalten geblieben. Lediglich das Baufeld wurde gedreht. So wird die Schaffung einer städtebaulich hochwertigen Raumkante zur Herringer Heide ermöglicht. Da die erläuterten Änderungssachverhalte keine Beeinträchtigung der Planungsgrundzüge des Bebauungsplans Nr. 05.024 bewirken, ist das Änderungsverfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) als „vereinfachtes Verfahren“ durchgeführt worden.

Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Stadtplanungsamt bzw. dem Bautechnischen Bürgeramt auf.



Ansprechperson

  • Frau Andrea Witt, Telefon: 02381 / 17-4337, E-Mail:

Verfahrensschritte

  • 28.03.2023, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 08.09.2023 - 11.10.2023, Frühzeitige Beteiligung der Behörden (Scopingverfahren) gem. § 4 (1) BauGB
  • 05.02.2024 - 07.03.2024, Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB und der Behörden gem. § 4 (2) BauGB
  • 25.06.2024, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 15.08.2024, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

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