02.001 - Eickhoffstraße - 10. (vereinfachte) Änderung
Die 10. (vereinfachte) Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 02.001 – Eickhoffstraße – beinhaltet die Änderung der Ausrichtung von Baufenstern. Dadurch sollen Spannungen zwischen neuer und vorhandener Bebauung vermieden werden. Die aktuelle Änderung soll zum Erhalt der Wohnqualität und der städtebaulichen Qualität im Quartier beitragen.
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Stadtplanungsamt bzw. dem Bautechnischen Bürgeramt auf.
Ansprechperson
- Frau Andrea Witt, Telefon: 02381 / 17-4337, E-Mail: witt@stadt.hamm.de
Verfahrensschritte
- 12.12.2006, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 02.01.2007, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
Plandetails zum Download
Plandarstellung
- Die Bebauungspläne sind im pdf-Format dargestellt. Um Dokumente im pdf-Format ansehen zu können, benötigen Sie das kostenlose Programm AdobeReader. Ein Ausdrucken der Bebauungspläne ist nicht möglich. Sollten Sie einen Plan in Papierform benötigen, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Stadtplanungsamt bzw. dem Bautechnischen Bürgeramt auf.Bebauungsplan (PDF 1,12 MB)