06.037 - Resedastraße - 6. (vereinfachte) Änderung
Für die endgültige Herstellung der öffentlichen Verkehrsflächen im Plangebiet und der anschließenden Erhebung von Erschließungsbeiträgen ist die Übereinstimmung mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes zwingende Voraussetzung. Daher wurde die 6. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06.037 durchgeführt.
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Stadtplanungsamt bzw. dem Bautechnischen Bürgeramt auf.
Ansprechperson
- Frau Andrea Witt, Telefon: 02381 / 17-4337, E-Mail: witt@stadt.hamm.de
- Frau Marion Hübner, Telefon: 02381 / 17-4336, E-Mail: huebnerm@stadt.hamm.de
Verfahrensschritte
- 12.04.2007 - 16.05.2007, Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB
- 01.09.2008 - 01.10.2008, Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit
- 22.12.2008 - 22.01.2008, Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 (2) und § 4a (3) BauGB
- 31.03.2009, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 15.04.2009, Rechtskraft der Satzung
Bezüge zu anderen Planverfahren
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Hat einen Bezug zu
- 06.037 - Resedastraße
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PlandarstellungBegründung: Beteiligung § 13 BauGBLuftbilder