06.078 - südl. Waterkamp
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Stadtplanungsamt bzw. dem Bautechnischen Bürgeramt auf.
Ansprechperson
- Frau Andrea Witt, Telefon: 02381 / 17-4337, E-Mail: witt@stadt.hamm.de
- Frau Marion Hübner, Telefon: 02381 / 17-4336, E-Mail: huebnerm@stadt.hamm.de
Verfahrensschritte
- 04.09.2007, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 26.09.2007 - 26.10.2007, Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 13 a Satz 2 Nr. 2
- 26.05.2008 - 26.06.2008, Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB
- 05.06.2008 - 27.06.2008, Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit
- 14.09.2010, Offenlegungsbeschluss
- 30.09.2010, Bekanntmachung des Beschlusses
- 08.10.2010 - 08.11.2010, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
- 22.02.2011, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
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Ist eine Änderung von
- 06.015 - Warendorfer Straße - 3. Änderung
Plandetails zum Download
Planunterlagen
- BebauungsplanIm Zuge der Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 07.074 -Warendorfer Straße West- sind die planungsrechtlichen Grundlagen einer neuen Verkehrsverbindung zwischen der Römerstraße und der Münsterstraße geschaffen worden. Mit der geplanten Realisierung dieser neuen Verbindung verlieren die Straßenabschnitte Waterkamp und Geinegge (ehem. Ermelinghofstraße) ihre bisherige Funktion als Ost-West Verbindung der Stadtbezirke Hamm-Heessen und Hamm-Bockum-Hövel.Bebauungsplan (PDF 1,68 MB)
Mit dem beabsichtigten Bau der Warendorfer Straße entsteht ca. 900 m südlich eine neue Eisenbahnüberführung, die die Planung der Straßenüberführung im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 06.015 ersetzen wird. Die für die geplante Überführung noch freigehaltenen Grundstücksflächen im Gewerbegebiet können somit der Gewerbeentwicklung zugeführt werden.
Damit die Grundstücksflächen der Ansiedlung von Gewerbebetrieben zur Verfügung gestellt werden können, ist aus planungsrechtlicher Sicht jedoch die Aufhebung der im o.a. rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 06.015 festgesetzten öffentlichen Verkehrsfläche des Bahnüberganges zwingend erforderlich. Gleichzeitig sind die betroffenen Grundstücksflächen mit einer neuen Nutzung zu belegen, die sowohl dem umgebenden gewerblichen Bestand als auch der angrenzenden Wohnnutzung Rechnung trägt.
Vor diesem Hintergrund soll der Bebauungsplan Nr. 06.078 -südl. Waterkamp- neu aufgestellt werden. - Begründungstext
Begründungstext (PDF 447,07 KB) - Artenschutzgutachten
Artenschutz (PDF 3,01 MB)
- Luftbild
Luftbild (JPG 435,87 KB)