05.064 - Wassersportzentrum Herringen
Der Bebauungsplan wurde mit dem Ziel aufgestellt, Planungsrecht für die Ansiedlung des Kanuvereins Herringen und der DLRG auf einem Grundstück am Westrand des ehemaligen Pappelwäldchens zu schaffen. Der Umzug des Kanuvereins Herringen wird durch den Bau der Kanaltrasse erforderlich, weil diese geplante Straße das bisherige Vereinsgelände vom Kanalufer abtrennen wird. In der Südwestecke des ehemaligen Pappelwäldchens soll ein Gewerbegebiet für nicht störendes Gewerbe entwickelt werden.
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Stadtplanungsamt bzw. dem Bautechnischen Bürgeramt auf.
Ansprechperson
- Frau Andrea Witt, Telefon: 02381 / 17-4337, E-Mail: witt@stadt.hamm.de
- Frau Marion Hübner, Telefon: 02381 / 17-4336, E-Mail: huebnerm@stadt.hamm.de
Verfahrensschritte
- 30.04.2008, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 10.02.2009, Offenlegungsbeschluss
- 03.03.2009 - 03.04.2009, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB
- 30.06.2009, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 25.07.2009, Rechtskraft der Satzung
Plandetails zum Download
PlandarstellungBegründungGutachten