05.065 - Quellenstraße/ Zum Torksfeld
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 05.065 - Quellenstraße/ Zum Torksfeld - wird räumlich gefasst durch die Dortmunder Straße im Süden, die Fritz-Husemann-Straße im Osten, die Quellenstraße im Norden und die Straße Zum Torksfeld im Westen. Im Planbereich befinden sich größten Teils bebaute Grundstücksflächen, die heute mit Handel- und Dienstleistung sowie mit Wohn- und Mischnutzung belegt sind.
Das bisherige Planungsrecht wird definiert durch den Bebauungsplan Nr. 05.015 - Quellenstraße - aus dem Jahre 1973. Dieser ermöglichte bislang die Ansiedlung eines Verbrauchermarktes (Lebensmittel) sowie die Sicherung bestehender Wohn- und Mischstrukturen entlang der Quellenstraße. Um jedoch der derzeitigen Entwicklung dieses Bereiches als zentraler Versorgungsbereich (Stadtteilzentrum für Herringen eingeleitet im Jahre 2005 durch den Bebauungsplan Nr. 05.060 - Marktplatz Herringen -) Rechnung zu tragen und weitere Entwicklungschancen für den vorhandenen Verbrauchermarkt zu öffnen sowie zeitgemäße Einzelhandelsstrukturen an diesen Standort zu etablieren, soll der alte Planbereich als neuer Bebauungsplan Nr. 05.065 - Quellenstraße/ Zum Torksfeld - neu aufgestellt werden.
Ansprechperson
- Frau Gudrun Sudhaus, Telefon: 02381 / 17-4122, E-Mail: sudhaus@stadt.hamm.de
- Herr Wolfgang Menke, Telefon: 02381 / 17-4121, E-Mail: menkew@stadt.hamm.de
Verfahrensschritte
- 24.06.2008, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 18.09.2012, Erneuter Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
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Hat einen Bezug zu
- 05.015 - Quellenstraße
Plandetails zum Download
- Übersichtskarte
Übersichtskarte (PDF 133,51 KB) - Luftbild
Luftbild (PDF 506,36 KB)