Aktuelle Bauleitplanung in Stadt Hamm

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01.133 - Vergnügungsstättensteuerung Innenstadt -

Die Hammer Innenstadt mit ihren zentralen Versorgungs- und Dienstleistungsfunktionen im Zusammenspiel mit der intensiven Wohnnutzung bildet einen besonders sensiblen Siedlungsbereich im Hammer Stadtgebiet und ist aktuell einem immensen Ansiedlungsdruck von Vergnügungsstätten ausgesetzt.
Die Notwendigkeit der Steuerung von Vergnügungsstätten und insbesondere der Spielhallenstandorte hat n.A. des Steuerungskonzeptes im Hammer Stadtzentrum eine hohe Priorität und spiegelt sich u.a. auch in diversen Änderungen von rechtskräftigen Bebauungsplänen und/oder Satzungen zu Veränderungssperren für Bebauungsplanbereiche wieder.
Um dieser Entwicklung gegenzusteuern und eine mögliche Fehlentwicklung im Innenstadtbereich zu unterbinden, sollen die Zielsetzungen des Steuerungskonzeptes zeitnah planungsrechtlich umgesetzt und die Vergnügungsstätten im Stadtzentrum nach den Empfehlungen des Steuerungskonzeptes nun abschließend flächendeckend gesteuert werden.

Ansprechperson

  • Herr Olaf Dersen, Telefon: 02381 / 17-4130, E-Mail:
  • Herr Marc Conrad, Telefon: 02381 / 17-4132, E-Mail:

Verfahrensschritte

  • 18.05.2010, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 08.06.2010, Bekanntmachung des Beschlusses

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