03.071 - Bahnübergänge Werler Straße - 2. (vereinfachte) Änderung
Auf dem Grundstück Werler Straße 287 wurde auf Grundlage des bestehenden Bebauungsplans Nr. 03.071 eine Garagenanlage mit einer Gesamtlänge von 125 m errichtet. Diese zweiseitig zu nutzende Anlage wird durch zwei ca. 5 m breite Durchfahrten in drei Teile gegliedert. Im östlichen Bereich des Grundstücks soll die bestehende Anlage durch eine zweite Garagenzeile, die parallel zur ersten geplant ist, erweitert werden. Diese Gebäude werden nur von einer Seite aus angedient und besitzten daher nur die halbe Gebäudetiefe von ca. 9 m.
Die 2. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03.071 wird notwendig, da das Vorhaben nicht in die Form des bisherigen Baufeldes passt. Um die auf dem Grundstück zulässige Dichte auszunutzen, wird das Baufeld entsprechend angepasst. Die überbaubare Fläche erhöht sich gegenüber dem Ursprungsplan um ca. 100 m², bleibt aber noch unterhalb des maximal zulässigen Wertes, den die Grundflächenzahl von 0,4 vorgibt.
Die Planstraße B des Ursprungsplans ist durch die vorhandene Nutzung obsolet und nicht mehr notwendig, die angedachte straßenbegleitende öffentliche Grünfläche wird durch einen privaten, 7,0 m breiten Pflanzstreifen ersetzt. Die weiteren Festsetzungen bleiben unverändert. Da mit dieser 2. (vereinfachten) Bebauungsplanänderung kein weiterer Eingriff in Natur und Landschaft vorbereitet wird, entsteht über die Maßnahmen des Ursprungsplans hinaus kein zusätzlicher Ausgleichsbedarf.
Ansprechperson
- Herr Wolfgang Menke, Telefon: 02381 / 17-4121, E-Mail: menkew@stadt.hamm.de
Verfahrensschritte
- 28.02.2017 - 28.03.2017, Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit gem. § 13 (2) Nr. 2 BauGB
- 28.02.2017 - 28.03.2017, Beteiligung gem. § 4 (2) BauGB i.V.m. § 13 BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
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Ist eine Änderung von
- 03.071 - Bahnübergang Werler Straße