Aktuelle Bauleitplanung in Stadt Hamm

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06.002 - Ortskern Bockum - 6. Änderung

Für eine Fläche südlich der Heinrich-Koch-Straße im Ortskern von Bockum wird die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 06.002 - Ortskern Bockum - aufgestellt.

Hauptanlass für die Bebauungsplanänderung ist das konkrete Interesse der Grundstückseigentümer, die bisher unbebauten Grundstücke südlich der Heinrich-Koch-Straße wohnbaulich zu entwickeln. Ziel der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr.06.002 - Ortskern Bockum - ist es daher, die beabsichtigte wohnbauliche Entwicklung planungsrechtlich zu ermöglichen.

Durch die Nachverdichtung eines bestehenden Siedlungsbereichs im Zentrum von Bockum wird mit der Bebauungsplanänderung damit auch dem städtebaulichen Ziel der Innenentwicklung Rechnung getragen. Das Aufstellungsverfahren für die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 06.002 - Ortskern Bockum - wird daher auf der Grundlage des § 13a BauGB (Bebauungspläne für die Innenentwicklung) durchgeführt.



Ansprechperson

  • Herr Marc Conrad, Telefon: 02381 / 17-4132, E-Mail:
  • Herr Olaf Dersen, Telefon: 02381 / 17-4130, E-Mail:

Verfahrensschritte

  • 27.09.2016, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 30.11.2016, Bekanntmachung des Beschlusses
  • 16.01.2017 - 16.02.2017, Frühzeitige Beteiligung der Behörden (Scopingverfahren) gem. § 4 (1) BauGB
  • 16.01.2017 - 16.02.2017, Frühzeitige Beteiligung der Behörden (Scopingverfahren) gem. § 4 (1) BauGB
  • 08.03.2017 - 22.03.2017, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Besprechungsmöglichkeit) gem. § 3 (1) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

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