Aktuelle Bauleitplanung in Stadt Hamm

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06.101 - Hammer Straße / westlich Breslauer Straße -

Maßgebliche Zielsetzung des Bebauungsplans Nr. 06.101 ist die Sicherung der Versorgungsinfrastruktur an der Hammer Straße und die Stärkung des Ortskerns Bockum. Hierzu werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nachnutzung des Grundstückes durch Errichtung eines modernen Geschäftshauses und/oder der Unterbringung von ortskerntypischen sonstigen Nutzungen geschaffen.

Die Stadt beabsichtigt den an der Hammer Straße langjährig ansässigen Supermarkt an gleicher Stelle durch einen modernen Nahversorgungsmarkt mit einer Verkaufsfläche von ca. 1.000 qm zu ersetzen. Mit dem Neubau soll die wohnortnahe Versorgungsfunktion für den Ortskern Bockum weiterhin aufrechterhalten werden.



Ansprechperson

  • Frau Sandra Becker, Telefon: 02381 / 17-4163, E-Mail:
  • Herr Marc Conrad, Telefon: 02381 / 17-4132, E-Mail:

Verfahrensschritte

  • 19.07.2024 - 19.08.2024, Frühzeitige Beteiligung der Behörden (Scopingverfahren) gem. § 4 (1) BauGB
  • 01.10.2024, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 10.10.2024, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
  • 14.10.2024 - 28.10.2024, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Besprechungsmöglichkeit) gem. § 3 (1) BauGB
  • 04.11.2024 - 05.12.2024, Veröffentlichung gem. § 3 (2) und Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

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