Aktuelle Bauleitplanung in Stadt Hamm

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05.067 - westlich Buschkampstraße

Das Betrachtungsgebiet westlich der Buschkampstraße befindet sich stadtstrukturell im Siedlungszusammenhang und stellt somit eine Nachverdichtung bzw. eine Umnutzung einer innerstädtischen minder genutzten Fläche dar. Die Entwicklungsfläche befindet sich im rückwärtigen Bereich zweier bereits an der Buschkampstraße vorhandener Gebäude. Die Fläche liegt allerdings momentan zu Teilen brach bzw. wird als Abstellplatz genutzt.

Die Stadt Hamm ist nunmehr bestrebt die Fläche einer wohnbaulichen Entwicklung zuzuführen. Die vorhandenen minderwertigen Schuppen auf dem rückwärtigen Gelände sollen abgeräumt werden. Es ist geplant den rückwärtigen Bereich in vier großzügige Grundstücke einzuteilen und diese mit einer aufgelockerten Bebauung zu versehen. Die Erschließung soll über eine Zufahrt südlich der beiden vorhandenen Wohngebäude an der Buschkampstraße erfolgen. Der Bebauungsplan wird mit der Ausweisung einer Wohnbaufläche aus dem gültigen Flächennutzungsplan entwickelt.

Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Stadtplanungsamt bzw. dem Bautechnischen Bürgeramt auf.



Ansprechperson

  • Frau Andrea Witt, Telefon: 02381 / 17-4337, E-Mail:
  • Frau Marion Hübner, Telefon: 02381 / 17-4336, E-Mail:

Verfahrensschritte

  • 14.09.2010, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 23.12.2011 - 23.01.2012, Frühzeitige Beteiligung der Behörden (Scopingverfahren) gem. § 4 (1) BauGB
  • 29.11.2012 - 04.01.2013, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB
  • 05.03.2013, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 27.03.2013, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

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