Aktuelle Bauleitplanung in Stadt Hamm

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03.040 - Schellingstraße - 6. (vereinfachte) Änderung

Der Bebauungsplan Nr. 03.040 – Schellingstraße- ist seit 1997 rechtskräftig. Bei der Vorbereitung eines weiteren Bauabschnittes wurde deutlich, dass das innerhalb des Flurstückes 917 befindliche Baufenster für das geplante Bauvorhaben nicht ausreicht und um mind. 4,00 m nach Westen erweitert werden sollte. Gleichzeitig mit dem Antrag zur Bauflächenerweiterung sind auch die Eigentümer des Flurstückes 1041 an die Stadt Hamm herangetreten, und um eine Erweiterung der Baufläche nach Ostern ersucht.

Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Stadtplanungsamt bzw. dem Bautechnischen Bürgeramt auf.

Ansprechperson

  • Frau Andrea Witt, Telefon: 02381 / 17-4337, E-Mail:
  • Frau Marion Hübner, Telefon: 02381 / 17-4336, E-Mail:

Verfahrensschritte

  • 22.12.2008 - 30.01.2009, Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und Behörden gem. § 13 (2) BauGB
  • 31.03.2009, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 30.04.2009, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

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