03.011 - Fischerstraße - 11. Änderung und Ergänzung
Der Bebauungsplan Nr. 03.011 – Fischerstraße - ist seit 1983 rechtskräftig. Die innerhalb des Erweiterungsbereiches liegenden Flächen sind im Flächennutzungsplan der Stadt Hamm als Wohnbauflächen dargestellt. Sie wurden im Zuge einer Anregung in den Bebauungsplan Nr. 03.011 einbezogen und planungsrechtlich überplant.
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Stadtplanungsamt bzw. dem Bautechnischen Bürgeramt auf.
Ansprechperson
- Frau Andrea Witt, Telefon: 02381 / 17-4337, E-Mail: witt@stadt.hamm.de
- Frau Marion Hübner, Telefon: 02381 / 17-4336, E-Mail: huebnerm@stadt.hamm.de
Verfahrensschritte
- 13.05.2009 - 27.05.2009, Frühzeitige Beteiligung der Behörden (Scopingverfahren) gem. § 4 (1) BauGB
- 01.04.2010 - 04.05.2010, Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB
- 13.07.2010, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 05.08.2010, Rechtskraft der Satzung
Bezüge zu anderen Planverfahren
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Hat einen Bezug zu
- 03.011 - Fischerstraße