Aktuelle Bauleitplanung in Stadt Hamm

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01.129 - Fachhochschule Hamm-Lippstadt

Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Stadtplanungsamt bzw. dem Bautechnischen Bürgeramt auf.

Ansprechperson

  • Frau Andrea Witt, Telefon: 02381 / 17-4337, E-Mail:
  • Frau Marion Hübner, Telefon: 02381 / 17-4336, E-Mail:

Verfahrensschritte

  • 17.11.2009, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 20.04.2010 - 31.05.2010, Frühzeitige Beteiligung der Behörden (Scopingverfahren) gem. § 4 (1) BauGB
  • 04.05.2010, Landesplanerische Abstimmung gem. § 32 LPlG
  • 06.10.2010, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Bürgerversammlung) gem. § 3 (1) BauGB
  • 22.11.2010 - 15.12.2010, Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB
  • 10.01.2011 - 10.02.2011, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 12.04.2011, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 26.04.2011, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Plandetails zum Download

Plandarstellung
  • Luftbild
    Luftbild (PDF 308,70 KB)
  • Bebauungsplanentwurf
    Die neue Fachhochschule hat am 21. September 2009 an den Standorten Hamm und Lippstadt den Betrieb aufgenommen. Die neue staatliche Hochschule Hamm-Lippstadt wird in Hamm zunächst in die leerstehende Paracelsus-Kaserne einziehen und anschließend in Neubauten auf dem Gelände des aufgegebenen Bundeswehrkrankenhauses (BWK) untergebracht. Das BWK soll deshalb noch 2010 abgerissen werden um diesen Bauten zu weichen. Für Hamm werden Studienplätze für ca. 2.000 Studierende auf diesem neuen Campus eingerichtet.
    Das aktuell verbindliche Planungsrecht für den Standort des ehem. BWKs greift zurück auf den Baugebietsplan der Stadt Hamm von 1970, der an dieser Stelle eine Fläche für den Gemeinbedarf - Fiskalische Nutzung – in dreigeschossiger Bebaubarkeit festsetzt.
    Als Bauvorhaben eines öffentlichen Bauherrn (Land NRW) unterliegt das abschließende Baugenehmigungsverfahren nicht der Stadt Hamm, sondern gem. § 80 BauO NRW der oberen Bauaufsichtsbehörde, hier der Regierungspräsident Arnsberg. Mit der Bezirksregierung Arnsberg wurde vereinbart, dass ein neuer Bebauungsplan durch die Stadt Hamm aufgestellt wird.

    Das geplante Projekt ist auf dem Standort der aufgelassenen Grundstücksfläche des ehem. BWK eine typische Maßnahme der Innenentwicklung, so dass hier das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB angewandt werden kann.
    Bebauungsplan (PDF 1,10 MB)
  • 1. Preisträger - Lageplan
    1. Preisträger (PDF 1,74 MB)
BegründungUmweltrelevante Gutachten

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