Aktuelle Bauleitplanung in Stadt Hamm

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06.071 - An der Uphofstraße - 1. (vereinfachte) Änderung

Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Bautechnischen Bürgeramt (Kontakt siehe unten) auf.

Bei den Plangebietsflächen des Bebauungsplans Nr. 06.071 handelt es sich um Teile des Innenbereiches eines von Uphofstraße, Friedrich-Ebert-Straße, Horster Straße sowie Kramannstraße umschlossenen, teils wohnbaulich, teils gewerblich genutzten Baublocks im nördlichen Zentrum von Hövel. Die westlichen Teilflächen dieses Innenbereiches wurden in früheren Zeiten von einer Gärtnerei genutzt. Nach der Aufgabe des Gärtnereibetriebes standen sie für eine Folgenutzung zur Verfügung und wurden durch Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 06.071, der im Jahre 2006 Rechtskraft erlangte, einer wohnbaulichen Nutzung zugeführt. Seither sind im Plangebiet des Bebauungsplanes einige neue Eigenheime in Einzel- und Doppelhausbauweise entstanden.

Der Bezugsraum der 1. (vereinf.) Änderung des Bebauungsplans beschränkt sich auf einen lediglich gut 700 m² umfassenden Teilbereich im nordwestlichen Teil des Gesamtplangebietes im südlichen Anschluss an die Uphofstraße sowie im westlichen Anschluss an die Straße „Im Hagenholt“. Er erfasst somit das Grundstück des Bestands-Gebäudes „Uphofstraße Nr. 27/29“ sowie die unmittelbar südlich daran anschließenden, bislang noch unbebauten Wohnbauflächen.

Die 1. (vereinf.) Änderung des Bebauungsplans Nr. 06.071 verfolgte hier das Ziel der Bereitstellung einer zusätzlichen Baumöglichkeit im Bereich des Flurstücks 1034 westlich der Straße „Im Hagenholt“.

Ansprechperson

  • Frau Andrea Witt, Telefon: 02381 / 17-4337, E-Mail:
  • Frau Marion Hübner, Telefon: 02381 / 17-4336, E-Mail:

Verfahrensschritte

  • 11.03.2011 - 11.04.2011, Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB
  • 15.04.2011, Bekanntmachung
  • 27.04.2011 - 27.05.2011, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 19.07.2011, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 29.08.2011, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

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