03.026 - Dompfaffenweg - 4. (vereinfachte) Änderung
Ziel der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03.026 - Dompfaffenweg - ist die städtebaulich sinnvolle und vertretbare Innenentwicklung dieses Siedlungsbereiches. Die Ausweisung von Wohnbauflächen im besiedelten und dadurch infrastrukturell bereits ausgestatteten Bereichen hat Vorrang vor der Ausweisung neuer Baugebiete in bisher noch nicht besiedeltem Gebiet. Eine Ergänzung der bereits bestehenden Bebauung aufgrund der veränderten Gegebenheiten bezüglich der Nutzung Gärtnerei wird durch die Bebauungsplanänderung möglich und erweist sich als städtebaulich sinnvoll.
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Stadtplanungsamt bzw. dem Bautechnischen Bürgeramt auf.
Ansprechperson
- Frau Andrea Witt, Telefon: 02381 / 17-4337, E-Mail: witt@stadt.hamm.de
- Frau Marion Hübner, Telefon: 02381 / 17-4336, E-Mail: huebnerm@stadt.hamm.de
Verfahrensschritte
- 31.08.2011 - 30.09.2011, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 21.10.2011 - 21.11.2011, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB i.V.m. § 13 BauGB
- 06.03.2012, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 14.04.2012, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
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Hat einen Bezug zu
- 03.026 - Dompfaffenweg