Aktuelle Bauleitplanung in Stadt Hamm

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FNP 2020 - 08. (vereinfachte) Änderung - An den Fördertürmen -

Der seit 1999 rechtkräftige Bebauungsplan Nr. 06.062 - Zeche Radbod - (Gesamtfläche ca. 37 ha) bildet die verbindlich-bauleitplanerische Grundlage für die gewerblich-industrielle Nachnutzung des südöstlichen Teilgeländes der gleichnamigen ehemaligen Zeche, deren Betrieb im Jahr 1990 eingestellt wurde.
Der im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) überwiegend als gewerbliche Baufläche (G) dargestellte Bereich des Gewerbe- und Industriegebiets - Zeche Radbod - ist bereits zu einem großen Teil vermarktet bzw. bebaut.
U.a. vor dem Hintergrund der bergbaulich bedingten Bodenbelastungssituation im Bereich des nordwestlichen Teils der Konversionsfläche wurde hier von einer baulichen Nachnutzung abgesehen und stattdessen eine Grünflächenentwicklung als Entwicklungsziel formuliert, die sich in Form einer entsprechenden Grünflächendarstellung im wirksamen Flächennutzungsplan widerspiegelt. Der Bereich ist inzwischen modelliert, begrünt und kommt u.a. als Fahrradtrainingsstrecke einer öffentlichen Nutzung zu.

Hintergrund für die 8. (vereinfachte) Änderung des Flächennutzungsplans - An den Fördertürmen - war eine veränderte Nutzungsperspektive für einen innerhalb des Gewerbegebiets - Zeche Radbod - im Übergangsbereich zur o.g. öffentlichen Grünfläche gelegenen Geländestreifen, der bislang zugunsten einer ursprünglich geplanten bergbaulichen Nutzung vorgehalten wurde.
Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Bebauungsplanes - Zeche Radbod - verfolgte die Ruhrkohle AG noch die Absicht, das nördlich des Stadtgebietes der Stadt Hamm gelegene Steinkohlefeld „Donar“ zu erschließen. In diesem Zusammenhang bestanden Planungen, den Schacht „Radbod 5“ u.a. für die Förderung von Abraummaterial zu nutzen. Das Material sollte über eine entlang des nordwestlichen Randbereiches des Gewerbegebiets Radbod verlaufende Wegetrasse in den Bereich der westlich angrenzenden Haldenfläche verbracht und dort eingebaut werden.
Diese Planungen sind bereits vor einigen Jahren aufgegeben worden. Die Flächen wurden zwischenzeitlich aus der Bergaufsicht entlassen und in Teilen bereits vom Flächeneigentümer (RAG Montan Immobilien GmbH) an Gewerbetreibende veräußert.

Durch die 8. (vereinfachte) Änderung des Flächennutzungsplans und durch die parallel durchgeführte 3. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplans Nr. 06.062 - Zeche Radbod - sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete gewerbliche Verwendung dieses bislang ausschließlich bergbaulich nutzbaren (im Bebauungsplan bislang als Industriegebiet (GI) festgesetzten, im Flächennutzungsplan jedoch als Grünfläche dargestellten) Flächenstreifens durch eine Erweiterung der im Anschluss bereits rechtskräftig festgesetzten gewerblichen Bauflächen geschaffen worden.
Die verkehrliche und technische Erschließung ist über die anliegenden Straßen „An den Fördertürmen“ und „Schwarzes Gold“ gesichert.

Änderungsbereich

Übersichtsplan
Änderungsbereich

Ansprechperson

  • Frau Andrea Witt, Telefon: 02381 / 17-4337, E-Mail:
  • Frau Marion Hübner, Telefon: 02381 / 17-4336, E-Mail:
  • Herr Joachim Horst, Telefon: 02381 / 17-4142, E-Mail:

Verfahrensschritte

  • 05.06.2013, Landesplanerische Abstimmung gem. § 34 LPlG
  • 21.02.2014 - 21.03.2014, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB i.V.m. § 13 BauGB
  • 16.09.2014, Feststellungsbeschluss
  • 26.01.2015, Genehmigung
  • 14.02.2015, Bekanntmachung der Genehmigung

Bezüge zu anderen Planverfahren

Plandetails zum Download

PlandarstellungBegründungÜbersichten
  • Übersichtsplan mit Geltungsbereich der 8. (vereinfachten) FNP-Änderung - An den Fördertürmen -
    Übersichtsplan mit Geltungsbereich im Maßstab 1:5.000
    Übersichtsplan (PDF 5,39 MB)

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