03.011 - Fischerstraße - 12. (vereinfachte) Änderung
Der Originalbebauungsplan Nr. 03.011 - Fischerstraße - ist seit dem 16.06.1983 rechtskräftig. Regelungsinhalt mit dem Bebauungsplan ist die überwiegend wohnbauliche Entwicklung des Ortsteiles. Aufgrund der großen überplanten Fläche und des langen zeitlichen Bestandes wurde diese Planung mehrfach in Teilbereichen geändert.
Mit dieser 12. (vereinfachten) Änderung wurde die Plangrundlage für eine Teilfläche an aktuelle, sich im Laufe der letzten 30 Jahre gewandelte Planungserfordernisse angepasst. Die generelle Absicht der Planung - nämlich die Schaffung von neuen Wohnbauflächen - ist mit der Bebauungsplanänderung erhalten geblieben. Lediglich die notwendige verkehrliche Erschließung für die in diesem Zuge ebenfalls angepassten Baufelder ist geschaffen bzw. optimiert worden. Da diese nachfolgend erläuterten Änderungssachverhalte keine Beeinträchtigung der Planungsgrundzüge des Bebauungsplans Nr. 03.011 bewirken, ist das Änderungsverfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) als „vereinfachtes Verfahren“ durchgeführt worden.
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Stadtplanungsamt bzw. dem Bautechnischen Bürgeramt auf.
Ansprechperson
- Frau Andrea Witt, Telefon: 02381 / 17-4337, E-Mail: witt@stadt.hamm.de
- Frau Marion Hübner, Telefon: 02381 / 17-4336, E-Mail: huebnerm@stadt.hamm.de
Verfahrensschritte
- 01.10.2013 - 23.10.2013, Beteiligung gem. § 4 (2) BauGB i.V.m. § 13 BauGB
- 03.10.2013 - 23.10.2013, Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit gem. § 13 (2) Nr. 2 BauGB
- 10.12.2013, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 06.01.2014, Rechtskraft der Satzung
Bezüge zu anderen Planverfahren
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Ist eine Änderung von
- 03.011 - Fischerstraße - 04. (vereinfachte) Änderung
- 03.011 - Fischerstraße