06.085 - An der Dörholtstraße
Der hier gezeigte Bebauungsplan dient lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Bautechnischen Bürgeramt (Kontakt siehe unten) auf.
Das 1,5 ha große Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 06.085 - An der Dörholtstraße - umfasst ein südlich des alten Ortskerns von Bockum gelegenes, bisher überwiegend als Sportplatz genutztes Gelände, das von der „Dörholtstraße“ im Nordosten, der „Oppelner Schleife“ im Südosten, der Straße „Südgeist“ im Südosten, wohnbaulich genutzten Grundstücksflächen entlang „Südgeist“ und „Schultenstraße“ im Nordwesten und Norden sowie dem Gelände des Pfarrheims der St. Stephanus-Kirche im Nordosten umschlossenen wird.
Im Zuge der Neustrukturierung von Sportflächen im Stadtbezirk Bockum-Hövel wurde der Rasensportplatz südwestlich der Dörholtstraße aufgegeben. Somit stellte sich für das im unmittelbaren Siedlungszusammenhang von Bockum gelegene Sportgelände die Frage nach einer sinnvollen städtebaulichen Entwicklung.
Das Sportgelände „An der Dörholtstraße“ wird nebst einem derzeit brachliegenden Teilbereich der unmittelbar nordwestlich anschließenden kirchengemeinde-eigenen Grundstücksflächen nunmehr in Anpassung an die umgebenden städtebaulichen Strukturen einer wohnbaulichen Nutzung zugeführt. Es entstehen Eigenheimbaumöglichkeiten in Form von Baugrundstücken für Einzel- und Doppelhäuser.
Im Hinblick auf die geplante Nutzung ist das Projekt mit dem städtebaulichen Umfeld kompatibel, jedoch wich es von den seinerzeitigen Festsetzungsinhalten der Bebauungspläne Nr. 06.052 - Vogelbrinkstraße - und Nr. 06.002 - Ortskern Bockum - ab. Dies machte eine Neuformulierung des verbindlichen Planungsrechts durch Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 06.085 - An der Dörholtstraße - erforderlich.
Ansprechperson
- Frau Andrea Witt, Telefon: 02381 / 17-4337, E-Mail: witt@stadt.hamm.de
- Frau Marion Hübner, Telefon: 02381 / 17-4336, E-Mail: huebnerm@stadt.hamm.de
Verfahrensschritte
- 16.09.2014, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 04.11.2014 - 04.12.2014, Frühzeitige Beteiligung der Behörden (Scopingverfahren) gem. § 4 (1) BauGB
- 20.05.2016 - 20.06.2016, Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB
- 09.06.2016, Bekanntmachung
- 20.06.2016, Bürgerversammlung
- 19.07.2016, Landesplanerische Abstimmung gem. § 34 LPlG
- 14.02.2017, Offenlegungsbeschluss
- 14.02.2017, Erneuter Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 23.02.2017, Bekanntmachung des Beschlusses
- 03.03.2017 - 03.04.2017, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
- 11.07.2017, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 16.08.2017, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
Plandetails zum Download
- Bebauungsplan Nr. 06.085 - An der Dörholtstraße -
Bebauungsplan (PDF 703,88 KB)
- Begründung zum Bebauungsplan Nr. 06.085
Begründung zum Bebauungsplan (PDF 1,39 MB)
- Übersichtsplan mit Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 06.085Maßstab 1:5.000Großräumiger Übersichtsplan (PDF 717,57 KB)
- Übersichtsplan mit Geltungsbereich
Übersichtsplan (PDF 477,02 KB) - Luftbild mit Geltungsbereich
Luftbild (PDF 366,51 KB)