01.139 - Südlich Kentroper Weg/Marker Allee
Der hier gezeigte Bebauungsplan dient lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Bautechnischen Bürgeramt auf.
Dem seit Jahren vorhandenen Fuß- und Radweg (auf der ehemalig geplanten Trasse der B 63n), der den Stadtbezirk Rhynern im Süden mit der zentral im Stadtbezirk Mitte liegenden Adenauerallee am Datteln-Hamm-Kanal verbindet, fehlte als einziges Teilstück der Bereich zwischen der Marker Allee und dem Kentroper Weg. Dieser Lückenschluss im bestehenden Fuß- und Radwegenetz wurde durch die Aufstellung dieses Bebauungsplans planungsrechtlich gesichert.
Aufgrund der innenstadtnahen Lage, der guten ÖPNV-Anbindung an der Marker Allee im Süden und der Ostenallee im Norden sowie der vorhandenen Infrastrukturausstattung bietet das Plangebiet ferner attraktive Bedingungen für eine ergänzende, sich in den Siedlungszusammenhang einfügende, wohnbauliche Entwicklung.
Ansprechperson
- Frau Andrea Witt, Telefon: 02381 / 17-4337, E-Mail: witt@stadt.hamm.de
- Frau Marion Hübner, Telefon: 02381 / 17-4336, E-Mail: huebnerm@stadt.hamm.de
Verfahrensschritte
- 16.09.2014, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 10.11.2014 - 10.12.2014, Frühzeitige Beteiligung der Behörden (Scopingverfahren) gem. § 4 (1) BauGB
- 10.11.2014 - 10.12.2014, Interne Beteiligung der Fachbehörden
- 22.10.2015, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Bürgerversammlung) gem. § 3 (1) BauGB
- 08.12.2015, Offenlegungsbeschluss
- 05.01.2016 - 05.02.2016, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB
- 10.05.2016, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 11.06.2016, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Plandetails zum Download
- rechtskräftiger Bebauungsplan Nr. 01.139
Bebauungsplan (PDF 803,97 KB)
- Begründung zum Bebauungsplan
Begründung zum Bebauungsplan (PDF 0,99 MB)
- Geltungsbereich
Geltungsbereich (PDF 3,17 MB)