02.026 - Möllerstraße - 2. (vereinfachte) Änderung
Der Bebauungsplan Nr. 02.026 ist seit 1968 rechtskräftig. Die 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 02.026 – Möllerstraße - ist seit 2008 rechtskräftig und setzt für den Änderungsbereich Wohnbaufläche mit einer überbaubaren Fläche entlang des Uentroper Weges und der Planstraße „A“ fest. Der Eigentümer des Grundstückes am Alten Uentroper Weg ist an die Stadt Hamm herangetreten mit der Bitte auf dem Flurstück eine weitere Bebauung über eine angepasstes Baufenster planungsrechtlich zu ermöglichen. Hierfür wurde die 2. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02.026 durchgeführt.
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Stadtplanungsamt bzw. dem Bautechnischen Bürgeramt auf.
Ansprechperson
- Frau Andrea Witt, Telefon: 02381 / 17-4337, E-Mail: witt@stadt.hamm.de
- Frau Marion Hübner, Telefon: 02381 / 17-4336, E-Mail: huebnerm@stadt.hamm.de
Verfahrensschritte
- 17.03.2015 - 17.04.2015, Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und Behörden gem. § 13 (2) BauGB
- 22.09.2015, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 06.10.2015, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
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Ist eine Änderung von
- 02.026 - Möllerstraße
Plandetails zum Download
- Bebauungsplan
Bebauungsplan (PDF 355,73 KB)
- Schallgutachten
Schallgutachten (PDF 1,30 MB) - Artenschutzrechtliche Vorprüfung
Artenschutzrechtliche Vorprüfung (PDF 1,08 MB)