Aktuelle Bauleitplanung in Stadt Hamm

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05.060 - Marktplatz Herringen - 3. Änderung

Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Stadtplanungsamt bzw. dem Bautechnischen Bürgeramt auf.

Der circa 6.000 m² große Geltungsbereich liegt nördlich des Herringer Marktplatzes und südlich des Versorgungsbereiches entlang der Dortmunder Straße, östlich grenzt die Neufchâteaustraße an. Ziel der Planung ist die Errichtung von nicht großflächigen Fachmärkten auf der Südseite des neuen Einkaufszentrums von Herringen im Bereich des ehemaligen Gartenmöbelfachmarktes Denninghaus sowie auf dem Grundstück der heutigen Neufchâteaustraße 8. Hintergrund ist die Aufgabe des Geschäftes (Gartenmöbel und Zubehör) und die Nachnutzung des Standortes. Dazu sollen die Bestandsgebäude abgerissen und anschließend ein Neubau errichtet werden. Die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 05.060 umfasst einen Teil des ausgewiesenen Mischgebietes. Aufgrund von baustrukturellen Änderungen zur Ansiedlung weiterer Fachmärkte sind die derzeit bestandsorientierten Umgrenzungen der überbaubaren Fläche verändert worden. Diese wurden bislang mit Baugrenzen und teilweise mit Baulinien festgesetzt. Die Änderung des Bebauungsplans ist auf der Grundlage des § 13a BauGB (Bebauungspläne für die Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt worden.



Ansprechperson

  • Frau Andrea Witt, Telefon: 02381 / 17-4337, E-Mail:
  • Frau Marion Hübner, Telefon: 02381 / 17-4336, E-Mail:

Verfahrensschritte

  • 27.09.2016, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 25.10.2016 - 25.11.2016, Frühzeitige Beteiligung der Behörden (Scopingverfahren) gem. § 4 (1) BauGB
  • 11.11.2016 - 25.11.2016, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Besprechungsmöglichkeit) gem. § 3 (1) BauGB
  • 23.05.2017, Offenlegungsbeschluss
  • 19.06.2017 - 19.07.2017, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB
  • 17.10.2017, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 10.11.2017, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

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