Aktuelle Bauleitplanung in Stadt Hamm

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03.098 - An der Ostdorfstraße (VEP)

Der circa 1,25 ha große Planbereich des Bebauungsplans Nr. 03.098 - An der Ostdorfstraße - liegt in exponierter Lage nordwestlich der Kreuzung Werler Straße / Ostdorfstraße. Das Gebäude des ehemaligen Gartencenters steht schon etliche Jahre leer, vorangegangene Planungsansätze für eine Nachnutzung des Gebäudes oder des Areals konnten bisher nicht zum Abschluss gebracht werden. Vor dem Hintergrund eines aktuellen Entwicklungsinteresses wurden die Verfahren zur planungsrechtlichen Bearbeitung im Jahre 2022 erneut eingeleitet.

Das geplante Vorhaben steht im Einklang mit allgemeinen städtebaulichen Grundsätzen und ist grundsätzlich geeignet, die städtebaulichen Potentiale dieser Lage zu nutzen. Durch die exponierte Lage des Grundstücks und mit Blick auf eine Ortseingangssituation sollte dabei u.a. auf eine hochwertige Architektur geachtet werden. Der Bebauungsplan Nr. 03.098 - An der Ostdorfstraße - wurde im so genannten Vollverfahren gemäß §§ 2ff BauGB und als vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt.

Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Stadtplanungsamt bzw. dem Bautechnischen Bürgeramt auf.



Ansprechperson

  • Frau Sandra Dietz-Spindler, Telefon: 02381 / 17-4123, E-Mail:
  • Herr Wolfgang Menke, Telefon: 02381 / 17-4121, E-Mail:

Verfahrensschritte

  • 10.07.2018, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 30.07.2018 - 30.08.2018, Frühzeitige Beteiligung der Behörden (Scopingverfahren) gem. § 4 (1) BauGB
  • 07.12.2018 - 21.12.2018, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Besprechungsmöglichkeit) gem. § 3 (1) BauGB
  • 21.05.2019, Offenlegungsbeschluss
  • 22.07.2019 - 06.09.2019, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB
  • 29.03.2022, Erneuter Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 01.06.2022, Bekanntmachung des Beschlusses
  • 09.06.2022 - 24.06.2022, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Besprechungsmöglichkeit) gem. § 3 (1) BauGB
  • 07.12.2022 - 11.01.2023, Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB
  • 28.03.2023, Offenlegungsbeschluss
  • 09.05.2023, Bekanntmachung des Beschlusses
  • 16.05.2023 - 21.06.2023, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 12.12.2023, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 28.03.2024, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Parallelverfahren

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