06.047 - südl. Warendorfer Straße - 4. (vereinfachte) Änderung
Die Stadt Hamm beabsichtigt mit der 4. (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplans Nr. 06.047 - südlich Warendorfer Straße - den rund 18.447 m2 großen gewerblich genutzten Quartiersbereich östlich der Römerstraße, südlich der Warendorfer Straße, westlich der Geinegge und nördlich der ehem. Trasse der Radboder Zechenbahn durch die Steuerung der Ansiedlung von Vergnügungsstätten und Betrieben mit sexuellem Charakter, vor negativen städtebaulichen Auswirkungen zu schützen. Das für die Stadt Hamm entwickelte Steuerungskonzept geht von einem gewissen Ansiedlungsdruck von Vergnügungsstätten für diesen außerhalb des Versorgungsschwerpunktes von Bockum-Hövel liegenden Gewerbebereiches aus.
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Stadtplanungsamt bzw. dem Bautechnischen Bürgeramt auf.
Ansprechperson
- Frau Andrea Witt, Telefon: 02381 / 17-4337, E-Mail: witt@stadt.hamm.de
- Frau Marion Hübner, Telefon: 02381 / 17-4336, E-Mail: huebnerm@stadt.hamm.de
Verfahrensschritte
- 31.05.2021 - 02.07.2021, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB i.V.m. § 13 BauGB
- 14.09.2021, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 05.11.2021, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
-
Ist eine Änderung von
- 06.047 - südl. Warendorfer Straße Hat einen Bezug zu
- 06.047 - südl. Warendorfer Straße - 3. (vereinfachte) Änderung Ist eine Ergänzung von
- 06.047 - südl. Warendorfer Straße - 2. (vereinfachte) Änderung