02.061 - Am Schwimmbad - 13. Änderung
Der Ausbau der Straße Bimbergsheide und damit verbundene Verkehrssicherung in dem Straßenbereich zwischen Geisthofskönig und Am Kalthof ist abhängig von der Regelung der Eigentumsverhältnisse der für die Straße erforderlichen Grundstücksflächen. Die Grundstücksflächen können im Rahmen einer Umlegung getauscht werden, so dass grundsätzlich ein Ausbau der Bimbergsheide möglich wird. Für die Regelung dieser Umlegungsmaßnahmen bieten sich die Flächen im Änderungsbereich an. Aus städtebaulichen Gründen ist die geplante Bebauung wünschenswert, weil eine beidseitige Straßenrandbebauung der Zinzendorfstraße vorhandene Erschließungsflächen besser nutzt. Im Rahmen der Erarbeitung und Konkretisierung des Änderungsentwurfes zur 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02.061 hat sich die Notwendigkeit ergeben, auch die Festsetzungen für die noch unbebauten Flächen östlich der Zinzendorfstraße zu überarbeiten. Teilweise liegen diese Flächen innerhalb des rechtsgültigen Bebauungsplanes Nr. 02.047 – Bimbergsheide –. Der Bebauungsplan Nr. 02.047 stammt aus dem Jahre 1972 und orientiert sich mit seinen Vorgaben an damals vorherrschenden städtebaulichen Leitlinien. So ist hier eine Flachdachbungalowsiedlung in unterschiedlicher Bauform (Einzelhaus/Reihenhaus) entstanden. Die damaligen Erschließungsflächen sind sehr großzügig bemessen. Diese ”Überdimensionierung” wird heute als nicht notwendig und nicht mehr zeitgemäß angesehen. Da südlich der Bimbergsheide und östlich der Zinzendorfstraße noch unbebaute Grundstücke liegen, ist es zweckmäßig, diesen Bereich neu zu ordnen und die Fläche in den beabsichtigten Änderungsbereich mit aufzunehmen. So können dann durch Geh-, Fahr- und Leitungsrechte ergänzte neue Grundstücke von der Zinzendorfstraße aus erschlossen werden, unabhängig von der westlichen Bebauung.
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Stadtplanungsamt bzw. dem Bautechnischen Bürgeramt auf.
Ansprechperson
- Frau Andrea Witt, Telefon: 02381 / 17-4337, E-Mail: witt@stadt.hamm.de
- Frau Marion Hübner, Telefon: 02381 / 17-4336, E-Mail: huebnerm@stadt.hamm.de
Verfahrensschritte
- 29.01.2002, Verfahrensbeginn
- 01.01.2004 - 31.01.2004, Frühzeitige Beteiligung der Behörden (Scopingverfahren) gem. § 4 (1) BauGB
- 18.08.2004, Bekanntmachung
- 02.09.2004 - 15.09.2004, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Besprechungsmöglichkeit) gem. § 3 (1) BauGB
- 15.03.2005, Offenlegungsbeschluss
- 07.04.2005, Bekanntmachung des Beschlusses
- 18.04.2005 - 20.05.2005, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB
- 09.05.2006, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 06.07.2006, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
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Hat einen Bezug zu
- 02.061 - Am Schwimmbad
Plandetails zum Download
- Bebauungsplan
Bebauungsplan (PDF 1,07 MB)
- Begründung
Begründung (PDF 103,04 KB)
- Übersichtsplan
Übersichtsplan (PDF 693,70 KB) - Luftbild
Luftbild (PDF 128,42 KB)