Aktuelle Bauleitplanung in Stadt Hamm

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06.064 - ehem. Landabsatz Radbod

Der hier gezeigte Bebauungsplan dient lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Stadtplanungsamt bzw. dem Bautechnischen Bürgeramt auf.

Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 06.064 umfasst den an der Hammer Straße gelegenen Teilbereich des „Landabsatzes“ der ehemaligen Schachtanlage „Zeche Radbod“ im Süden des Stadtbezirks Hamm-Bockum-Hövel. Die Geltungsbereichsflächen schließen sich östlich an das Gelände der RAG Bildungs-GmbH an.

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes wurde der planungsrechtliche Rahmen für eine künftige, städtebaulich und funktional angemessene Nutzung dieses im Ortseingangsbereich des Stadtbezirks Bockum-Hövel gelegenen Bereiches geschaffen. Unerwünschte Nutzungen, insbesondere des zentren- und nahversorgungsrelevanten Einzelhandels, werden ausgeschlossen. Das Einzelhandelskonzept der Stadt Hamm (Dezember 2003) weist für den Standort keine Nahversorgungsfunktionen aus.

Ansprechperson

  • Frau Andrea Witt, Telefon: 02381 / 17-4337, E-Mail:
  • Frau Marion Hübner, Telefon: 02381 / 17-4336, E-Mail:

Verfahrensschritte

  • 02.11.2005, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 09.11.2005, Bekanntmachung des Beschlusses
  • 20.01.2006 - 24.02.2006, Frühzeitige Beteiligung der Behörden (Scopingverfahren) gem. § 4 (1) BauGB
  • 04.04.2006, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Bürgerversammlung) gem. § 3 (1) BauGB
  • 20.04.2006 - 24.05.2006, Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB
  • 27.03.2007, Offenlegungsbeschluss
  • 30.03.2007, Bekanntmachung des Beschlusses
  • 11.04.2007 - 11.05.2007, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 19.06.2007, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 20.08.2007, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

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