02.061 - Am Schwimmbad - 16. (vereinfachte) Änderung
Der Bebauungsplan Nr. 02.061 - Am Schwimmbad - ist seit 1984 rechtskräftig und bislang in Teilbereichen verwirklicht worden. Bei der Vorbereitung eines weiteren Bauabschnittes wurde deutlich, dass die innerhalb des Änderungsbereiches befindlichen Baufenster und die zugehörigen Garagenhöfe nicht der Nachfragesituation auf dem Immobilienmarkt für Einzel- und Doppelhäuser entsprechen. Zur planungsrechtlichen Sicherung der Veränderungen der Baufenster und Auflassung der Stellplatzflächen ist eine Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes erforderlich.
Weiterhin ist der innerhalb des Änderungsbereiches liegende Graben planungsrechtlich zu sichern. Dieser Graben dient der Entwässerung des Gebietes südlich des Kirchweges bis zur Bimbergsheide. Dieser Graben soll unverändert erhalten bleiben.
Ansprechperson
- Frau Andrea Witt, Telefon: 02381 / 17-4337, E-Mail: witt@stadt.hamm.de
- Frau Marion Hübner, Telefon: 02381 / 17-4336, E-Mail: huebnerm@stadt.hamm.de
Verfahrensschritte
- 23.12.2005 - 27.01.2006, Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB
- 13.04.2007 - 14.05.2007, Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB
- 27.07.2007 - 06.08.2007, Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB
- 04.09.2007, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 26.09.2007, Bekanntmachung
- 26.09.2007, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
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Hat einen Bezug zu
- 02.061 - Am Schwimmbad
Plandetails zum Download
- Geltungsbereich
Geltungsbereich (PDF 336,41 KB)
- Luftbild
Luftbild (PDF 372,81 KB) - Deutsche Grundkarte -Übersicht
Deutsche Grundkarte -Übersicht (PDF 135,39 KB)