Satzung für den Ortsteil Hamm-Osttünnen
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Stadtplanungsamt bzw. dem Bautechnischen Bürgeramt auf.
Ansprechperson
- Frau Andrea Witt, Telefon: 02381 / 17-4337, E-Mail: witt@stadt.hamm.de
- Frau Marion Hübner, Telefon: 02381 / 17-4336, E-Mail: huebnerm@stadt.hamm.de
Verfahrensschritte
- 06.11.1996, Offenlegungsbeschluss
- 09.11.1996, Bekanntmachung
- 22.11.1996 - 23.12.1996, Öffentliche Auslegung
- 09.09.1998, Erneuter Offenlegungsbeschluss
- 26.09.1998, Bekanntmachung
- 07.10.1998 - 09.11.1998, Erneute Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (3) BauGB
- 10.02.1999, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 24.03.1999, Genehmigung
- 29.04.1999, Rechtskraft der Satzung gem. § 34 (4) Nr. 1 und 3 BauGB
Plandetails zum Download
Plandarstellung
- Die Pläne sind im pdf-Format dargestellt. Um Dokumente im pdf-Format ansehen zu können, benötigen Sie das kostenlose Programm AdobeReader. Ein Ausdrucken der Pläne ist nicht möglich. Sollten Sie einen Plan in Papierform benötigen, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Stadtplanungsamt bzw. dem Bautechnischen Bürgeramt auf.Satzungsplan Ortsteil Osttünnen (PDF 9,93 MB)