Aktuelle Bauleitplanung in Stadt Hamm

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01.119 - Rothebach

Im Bereich der Straße „Rothebach“ existiert einerseits der als einfacher Bebauungsplan beschlossene Baugebietsplan der Stadt Hamm vom 23.03.1970 (Blatt 16). Dieser trifft jedoch nur Festsetzungen bezüglich der durch die Straße „Rothebach“ erschlossenen Grundstücke, nicht aber zur Linienführung der Straße.

Weiter existiert ein Fluchtlinienplan, wonach die Straße Rothebach (S 13) allerdings einen anderen Verlauf nimmt, und zwar knickt die Straße auf Höhe von Haus-Nr. 1 nach Westen zur Stiftstraße ab.

Tatsächlich verläuft die Straße jedoch weiter nach Norden Richtung Caldenhofer Weg und mündet in einem Wendehammer. Beim Vergleich der ausgebauten und festgesetzten Straßenfläche liegt in Teilbereichen sowohl eine Planunterschreitung wie auch eine Planüberschreitung vor.

Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Stadtplanungsamt bzw. dem Bautechnischen Bürgeramt auf.



Ansprechperson

  • Frau Andrea Witt, Telefon: 02381 / 17-4337, E-Mail:
  • Frau Marion Hübner, Telefon: 02381 / 17-4336, E-Mail:

Verfahrensschritte

  • 25.04.2007 - 25.05.2007, Frühzeitige Beteiligung der Behörden (Scopingverfahren) gem. § 4 (1) BauGB
  • 10.07.2007 - 17.08.2007, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB
  • 23.10.2007, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 21.11.2007, Rechtskraft der Satzung

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