Aktuelle Bauleitplanung in Stadt Hamm

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03.057 - Dambergstraße/Südfeldweg - 1. Änderung und Erweiterung

Im Ursprungsbebauungsplan Nr. 03.057 ist eine Unterführung des Südfeldweges unter der Bahntrasse Hamm – Soest sowie ein Bahnhaltepunkt planungsrechtlich gesichert.

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03.057 wurde erforderlich, um den Anforderungen der Detailplanungen des Haltepunktes und der Unterführung des Südfeldweges Rechnung zu tragen. Zum einen sollen südlich der Bahnstrecke ca. 100 neue Stellplätze, eine Haltestelle für Linienbusse sowie eine Abstellanlage für den Radverkehr zusätzlich entstehen. Zum anderen wird die Lage der Stellplatzanlage nördlich des Haltepunktes überarbeitet. Diese wird in östlicher Richtung, somit näher zur neuen Unterführung des Südfeldweges verlagert und die Anzahl der Stellplätze erweitert. Weiterhin sind die Zuwegungen zum Bahnhaltepunkt den aktuellen Erfordernissen anzupassen und die südlich verlaufende Verdistraße auszubauen.

Zur Abgrenzung zu den angrenzenden Wohnbebauungen ist westlich und nördlich der Stellplatzanlage ein Wall in einer Höhe von 2,50 m vorgesehen, so dass die Stellplatzanlage eine gewisse Abschirmung zu den Gartenbereichen der Grundstücke erfährt.

Ein weiterer Aspekt, der die Erweiterung des Geltungsbereiches notwendig macht, ist die Verbesserung der entwässerungstechnischen Situation im Bereich des Dierhagenweges und der östlich angrenzenden Flächen. Hierfür ist ein neues Regenrückhaltebecken geplant, das durch den Bebauungsplan planungsrechtlich gesichert werden soll. Für diese neue Entwässerungskonzeption ist weiterhin die Errichtung eines neuen Grabens notwendig, welcher ebenfalls im Bereich des Bebauungsplan errichtet werden soll, da sich die Flächen nördlich der Verdistraße bereits im Besitz der Stadt Hamm befinden.

Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Stadtplanungsamt bzw. dem Bautechnischen Bürgeramt auf.



Ansprechperson

  • Frau Andrea Witt, Telefon: 02381 / 17-4337, E-Mail:
  • Frau Marion Hübner, Telefon: 02381 / 17-4336, E-Mail:

Verfahrensschritte

  • 11.12.2007, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 29.10.2008, Bürgerversammlung
  • 18.11.2008 - 18.12.2008, Frühzeitige Beteiligung der Behörden (Scopingverfahren) gem. § 4 (1) BauGB
  • 16.05.2011 - 01.06.2011, Erneute Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB
  • 30.11.2011 - 06.01.2012, Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB
  • 15.05.2012, Offenlegungsbeschluss
  • 05.06.2012 - 06.07.2012, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 05.06.2012 - 06.07.2012, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 18.09.2012, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 26.07.2013, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Parallelverfahren

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