Stadt Harsewinkel

August-Claas-Straße Wegeeinziehungsverfahren

Der bestehende Feuerwehrstandort im Ortsteil Harsewinkel im Bereich "Achtermannstraße / Bundesstraße 513 (Südring)" soll in die westlich angrenzenden Grundstücksflächen erweitert werden. Betroffen sind bestehende Wohnbauflächen sowie der öffentliche Fuß- und Radweg -Grundstück Flur 30, Flurstück 531 teilweise-, der zurzeit die fußläufige Verbindung zwischen der August-Claas-Straße und der B 513 herstellt. Im Rahmen der 18. Änderung der Bebauungsplanes Nr.25 „Stadtkern“ und der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.19 „Am Rottkamp“ werden die von der Erweiterung betroffenen Flächen als „Flächen für den Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“ neu festgesetzt. Mit der Änderung der Bauleitplanung ist auch eine Wegeinziehung des öffentlichen Fuß- und Radweges erforderlich. Aufgrund der Erweiterung des Feuerwehrstandortes steht der bestehende Fuß- und Radweg zukünftig nicht mehr zur Verfügung und wird gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz NRW dem öffentlichen Verkehr entzogen.

Feuerwehrstandort im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.19 "Am Rottkamp"; Bereich der Wegeeinziehung: siehe Plandetails-Plandarstellung

Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Markus Ehrlich, Telefon: 05247 / 935 124, E-Mail: Markus.Ehrlich@harsewinkel.de
  • Herr Reinhard Pawel, Telefon: 05247 / 935 130, E-Mail: reinhard.pawel@harsewinkel.de

Verfahrensschritte

  • 25.04.2012, Beschluss Rat über die Absicht der Wegeeinziehung gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz
  • 26.04.2012, Bekanntmachung zur Absicht der Wegeeinziehung
  • 04.05.2012 - 06.08.2012, Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden zur Absicht der Wegeeinziehung
  • 30.09.2014, Beschluss Rat zur Wertung der vorgetragenen Anregungen
  • 30.09.2014, Beschluss Rat zur Wegeeinziehung gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetzes
  • 21.11.2014, Bekanntmachung der Wegeeinziehung gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetzes

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

Plandarstellung