Stadt Harsewinkel

Rhedaer Mark Wegeeinziehungsverfahren

Das Grundstück „Gemarkung Harsewinkel, Flur 18, Flurstück 39“ ist Teil des Wirtschaftsweges Rhedaer Mark und erschließt als Stichweg die südlich des Wirtschaftsweges bestehenden landwirtschaftlichen Flächen. Der Stichweg ist unbefestigt und wird als Wirtschaftsweg nicht mehr genutzt. Die Erschließung der landwirtschaftlichen Flächen ist über die bestehenden befestigten Wirtschaftswege sichergestellt.
Im Rahmen eines Grundstückskaufvertrages soll der Stichweg einem privaten Anlieger als Arrondierung der bestehenden landwirtschaftlichen Fläche veräußert werden und steht zukünftig für eine öffentliche Nutzung nicht mehr zur Verfügung. Somit soll das 525qm große Grundstück „Gemarkung Harsewinkel, Flur 18, Flurstück 39“ gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz NRW dem öffentlichen Verkehr entzogen werden.

Übersichtsplan

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Ansprechperson

  • Herr Markus Ehrlich, Telefon: 05247 / 935 124, E-Mail: Markus.Ehrlich@harsewinkel.de
  • Herr Reinhard Pawel, Telefon: 05247 / 935 130, E-Mail: reinhard.pawel@harsewinkel.de

Verfahrensschritte

  • 05.07.2012, Beschluss Rat zur Wegeeinziehung gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetzes
  • 07.07.2012, Bekanntmachung der Wegeeinziehung gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetzes
  • 20.07.2012 - 26.10.2012, Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden zur Absicht der Wegeeinziehung
  • 12.12.2012, Beschluss Rat zur Wegeeinziehung gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetzes
  • 15.12.2012, Bekanntmachung der Wegeeinziehung gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetzes

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