Golfplatz Marienfeld Wegeeinziehungsverfahren
Das Grundstück Gemarkung Marienfeld, Flur 2, Flurstück 171 liegt innerhalb des Golfplatzgeländes des Golfclubs Marienfeld e.V., zwischen der Bundesstraße 513 (B 513) und den Gebäuden des Golfclubs. Die Gesamtgröße des Grundstücks Gemarkung Marienfeld, Flur 2, Flurstück 171 beträgt 3779qm.
Das von der Wegeeinziehung betroffen Teilstück dieses Grundstücks - Größe ca. 2584qm - ist in der Örtlichkeit aufgrund der Flächengestaltung und der Lage innerhalb des Golfplatzgeländes nicht mehr als Weg/Fahrweg erkennbar und soll der Golfplatznutzung zugeordnet werden. Die verbleibende nicht von der We-geeinziehung betroffene südliche Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Marienfeld, Flur 2, Flurstück 171erschließt auch weiterhin die im Nahbereich der B 513 liegenden teilweise noch landwirtschaftlich genutzten Flächen.
Mit der vorgesehenen Zuordnung des ca. 2584qm großen Teilstücks des Grundstücks Gemarkung Marienfeld, Flur 2, Flurstück 171 zum Golfplatzgelände steht diese Teilfläche zukünftig für eine öffentliche Nutzung nicht mehr zur Verfügung. Somit soll dieses Teilstück gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz NRW dem öffentlichen Verkehr entzogen werden.
Ansprechperson
- Herr Markus Ehrlich, Telefon: 05247 / 935 124, E-Mail: Markus.Ehrlich@harsewinkel.de
- Herr Reinhard Pawel, Telefon: 05247 / 935 130, E-Mail: reinhard.pawel@harsewinkel.de
Verfahrensschritte
- 05.07.2012, Beschluss Rat zur Wegeeinziehung gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetzes
- 07.07.2012, Bekanntmachung der Wegeeinziehung gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetzes
- 20.07.2012 - 26.10.2012, Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden zur Absicht der Wegeeinziehung
- 12.12.2012, Beschluss Rat zur Wegeeinziehung gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetzes
- 15.12.2012, Bekanntmachung der Wegeeinziehung gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetzes
Anhänge
Plandarstellung
- Übersichtsplan (PDF, 742,65 KB)Übersichtsplan